7. Tag der freien Berufsbetreuer: Betreuung muss Beruf werden und die Standards ihrer Tätigkeit selbst entwickeln

BVfB will gesetzliche Regelung der Zulassungsvoraussetzungen

„Rechtliche Betreuung muss ein auf hohem Qualifikationsniveau gesetzlich geregelter Beruf werden, weil sonst im Zuge des Fachkräftemangels zunächst in ländlichen Gegenden nicht mehr genügend qualifizierte Bewerber verfügbar sein werden. Die Befugnis zu stellvertretendem Handeln bleibt die Kernaufgabe der rechtlichen Betreuung, die nicht durch andere Akteure der sozialen Arbeit oder in der Praxis nicht existierende ‚andere Hilfen‘ ersetzt werden kann“, erklärte Walter Klitschka, der wiedergewählte 1. Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V. in seinem Eröffnungsreferat zum 7. Tag der freien Berufsbetreuer in Erkner b. Berlin.

Klitschka setzte sich auch kritisch mit dem Konzept der „unterstützten Entscheidungsfindung“ auseinander, das im Lichte von Art. 12 UNO-Behindertenrechtskonvention auch als Auslegungsgrundsatz Eingang in die Rechtspraxis der Betreuung finden soll. „In einer konkreten Situation ist ein betreuungsbedürftiger Mensch – unabhängig von einer generellen Geschäftsfähigkeitseinschätzung – entweder entscheidungsfähig oder nicht. Beratung und Unterstützung hat Vorrang vor stellvertretendem Handeln, aber es ist nicht Aufgabe rechtlicher Betreuer, Betroffene ‚entscheidungsfähig‘ zu machen, betonte Klitschka. Es sei rechtlich und ethisch geboten, die pädagogische Einflussnahme auf Menschen mit Behinderungen aus dem Teilhabesystem strikt von den – der Rechenschaftspflicht unterliegenden – Entscheidungen durch rechtliche Betreuer zu trennen.
 
Annette Schnellenbach, zuständige Referatsleiterin im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, stellte während der Tagung den weiteren Fahrplan der Datenerhebungen zur Qualität der Betreuung und den anderen Hilfen dar. Die Abschlussberichte würden vor der Bundestagswahl im Jahr 2017 vorliegen.
 
Mitte Dezember werden bereits die Daten der vorgezogenen Teilerhebung zu Vergütung und Zeitbudgets der Berufsbetreuer veröffentlicht. Peter Winterstein, Vorsitzender des Betreuungsgerichtstages gab dazu eine optimistische Einschätzung: „Wenn alles gut läuft, könnte es zum dritten Quartal 2017 eine Erhöhung auf 52-54 € und entsprechende Summen für die beiden niedrigen Vergütungsstufen geben.“ Wie bereits Klitschka erteilte auch Winterstein einer Fallzahlenbegrenzung im gegenwärtigen Vergütungssystem eine Absage.