Angehörige verteidigten mangelhafte Pflegeeinrichtung aus Kostengründen

BVfB: Berufsbetreuer müssen Bewohnerinteressen auch gegen Angehörige vertreten

Starke Fluktuation und zu wenig Personal, schlampige bzw. nicht dokumentierte Medikamentengaben, Dekubitus und mindestens ein Bewohner, der einen Tag lang in seinen Exkrementen lag: zu Ende September wurde die vom Landratsamt im oberbayerischen Traunstein verfügte Schließung der H & R Seniorenresidenz in Inzell wirksam. Angehörige der Bewohner hatten sich aus Kostengründen gegen die Schließung gewehrt.

Wiederkehrende Beschwerden von Bewohnern, Angehörigen, ehemaligem Personal und Ärzten lösten in immer kürzeren Abständen „anlassbezogene Überprüfungen“ von Heimaufsicht und MDK in der Einrichtung mit 74, überwiegend pflegebedürftigen Bewohner aus. Im Juli wurde dann die auf den 22. August terminierte Betriebsuntersagung ausgesprochen. Gegen den Heimbetreiber, die H & R Senioren Heimbetriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin, wurden zunächst Zwangsgelder festgesetzt und erstmals im Februar 2010 ein Aufnahmestopp ausgesprochen, weil die Fachkraftquote dauerhaft unterschritten wurde. Ein weiterer Aufnahmestopp im Februar 2011 wurde damit begründet, dass Wunden von bettlägerigen Bewohnern nicht fachgerecht versorgt, die vom Arzt verordneten Medikamente nachweisbar nicht verabreicht bzw. dokumentiert worden seien und in einem Fall ein Bewohner von morgens bis abends in seinen eigenen Exkrementen lag. Aufgrund zu kleiner Essensportionen sei es bei mehreren Bewohnern zu erheblichem Gewichtsverlust gekommen, sie würden nicht ausreichend gewaschen (schmutzverkrustete Zehen), der Urin-Geruch in den Gänge lasse auf allgemein schlechte Hygiene schließen, so das Landratsamt Traunstein. Kein Einzelfall, von den bundesweit 18 von H & R betriebenen Einrichtungen kam es auch im bayerischen Schliersee zu ähnlichen Missständen und Aufnahmestopps.

Eine Gruppe von Angehörigen um Eckart Klenner aus Unterwössen wehrte sich gegen die Schließung des Heimes – aus Kostengründen: während er für seine 88-jährige Mutter bei H & R in Inzell 1.024 Euro Eigenbeitrag erbringen müsse, seien es in anderen Einrichtungen bis zu 1900 Euro. Die SWR-Sendung „Report Mainz“ hatte ermittelt, dass Klenners Mutter, die sich im Heim wohlfühle, zu den wenigen nicht pflegebedürftigen Bewohnern gehörte. Klenner klagte gemeinsam mit den Angehörigen von 31 Bewohnern – weitgehend erfolglos – gegen die Schließung: das  Verwaltungsgericht München verlängerte lediglich die Schließungsfrist auf den 30. September, um eine geordnete Abwicklung zu erleichtern. Die Abteilungsleiterin Pflege beim MDK Bayern Dr. Ottilie Randzio, zu den Angehörigenprotesten: „Ich habe keinerlei Verständnis dafür, dass man seine Angehörigen lieber schlecht versorgt lässt, bevor man Sozialhilfe in Anspruch nimmt.“

Helge Wittrodt, der Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, erklärte zu den Angehörigenprotesten: „Rechtliche Betreuer haben ausschließlich die Interessen der Betroffenen zu vertreten. Ein professionell agierender Berufsbetreuer muss auch in einer Situation wie in Inzell die Betroffenenbelange vor die Interessen der Angehörigen stellen und Pflegemängel konsequent anzeigen. Betreuungsgerichte und Behörden müssen bei umgekehrten Beschwerden von Einrichtungen gegen Betreuer immer  die Möglichkeit im Blick behalten, dass auf diesem Wege unbequeme Kritiker mundtot gemacht werden sollen.“