Betreuungsbehörden-Stärkungsgesetz im November „gestorben“

Bundesjustizministerin sieht keine Realisierungschance mehr

Das Gesetz zur Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden wird in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich nicht mehr verabschiedet werden. Diese Einschätzung teilte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Vorstand des Bundesverband der BerufsbetreuerInnen (BdB) in einem Gespräch am 30. November mit. Ihre beamtete Staatssekretärin, Dr. Birgit Grundmann, hatte zur Eröffnung des Betreuungsgerichtstages am 12. November noch ein Inkrafttreten des Gesetzes in Aussicht gestellt. Der BdB berichtet in einem Newsletter, die Justizministerin habe den starken Widerstand der Länder gegen die erwarteten Kostensteigerungen durch die Personalverstärkung der Betreuungsbehörden als Grund für das befürchtete Scheitern des Gesetzgebungsvorhabens angegeben.
Bildquelle: BMJ