Betreuungsbehörden statt Gerichte als Entscheidungsinstanzen im Betreuungswesen?

Initiative zur Betreuungskosteneinsparung aus Nordrhein-Westfalen

„Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine rechtliche Betreuung nur dann eingerichtet wird, wenn dies zum Wohle der betroffenen Menschen erforderlich ist. Wir werden dafür eintreten, dass rechtliche Betreuungen vermieden werden, sofern andere Hilfen zur Verfügung stehen, und dementsprechende Strukturverbesserungen anstreben. Das Bewusstsein der Gesellschaft für ein im Interesse aller liegendes eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben wollen wir durch die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung, des Einsatzes von Vorsorgevollmachten und der Betreuungsvereine schärfen.“

Dies sind die Festlegungen der Koalitionsvereinbarung der rot-grünen nordrhein-westfälischen Landesregierung zum Betreuungsrecht (S. 154). Was mit „Strukturverbesserungen“ gemeint sein könnte, ergibt sich aus dem Konzept des zuständigen Referatsleiters im nordrhein-westfälischen Justizministerium: die Aufgabenübertragung von den Betreuungsgerichten auf die örtlichen Betreuungsbehörden, d.h. über die Betreuerbestellung würden nicht mehr Richter, sondern kommunale Bedienstete entscheiden.

In der Tagung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge „20 Jahre Betreuungsgesetz – Weiter so oder Weiterentwicklung?“wurde das Konzept „Von der justizförmigen zur sozialen Betreuung“ vorgestellt. Die jetzige Justizzentrierung des Betreuungsverfahrens werde dem Bedarf der Betroffenen nach Assistenz und alltäglichen Hilfen nichtmehr gerecht. Unterstützungsbedarf bei der Beantragung von Sozialleistungen solle nicht mehr von rechtlichen Betreuern, sondern den „dafür vorgesehen staatlichen Stellen“ wie den gemeinsamen Servicestellen gem. § 22 SGB IX erbracht werden. Die örtliche Betreuungsbehörde solle nicht nur, wie vom Deutschen Verein bereits vorgeschlagen, über betreuungsvermeidende andere Hilfen entscheiden, sondern auch über die Betsellung rechtlicher Betreuer in den restlichen Fällen, in denen eine Betreuung noch erforderlich bleibe. Die Reduzierung der am Betreuungsverfahren beteiligten Akteure und die Übersichtlichkeit des Verfahrens sei besonders wichtig für Betroffenen, so der Vertreter des Justizmiisteriums NRW, deshalb sollten Richter nur noch über Unterbringungen und Sterilisationen entscheiden.

Mit der Verwirklichung des Konzeptes seien erhebliche Einsparungen für die Landesjustizhaushalte erreichbar, so Andreas Türpe, zuständiger Referatsleiter im Justizministerium NRW. In der Tagung des Deutschen Vereins hatte er das Konzept noch als persönliche Meinungsäußerung bezeichnete. Den Vorschlag, die Behörden anstelle der Gerichte zur zentralen Stelle im Betreuungswesen zu machen, hatte der damalige nordrhein-westfälische Justizminister bereits schon einmal im Jahr 2003 in das Gesetzgebungsverfahren zum 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz eingebracht.