Wie eine Strukturreform im Betreuungswesen aussehen und vorbereitet werden könnte, skizziert dieser fiktive Rückblick aus dem Jahr 2016, dem realistischen Zeitpunkt des Inkrafttretens einer umfassenden Strukturreform. Dieses, aus Betroffenensicht negativste – und an einigen Stellen satirisch zugespitzte – Szenario muss sich nicht so verwirklichen.
Es ist aber die Annahme plausibel, dass die Länder vom Bund verlangen werden, ihnen gesetzlich freie Hand dafür zu lassen, sich gegen einen festen Zuschuss an die Kommunen vom lästigen Kostentreiber Betreuungswesen weitgehend freikaufen zu können – und dass die Kommunen landesgesetzlich den notwendigen Handlungsspielraum erhalten könnten, mit der Bestellung nur noch einer unabweisbaren Mindestzahl vergüteter Betreuungen so viel Kosten wie möglich einzusparen.
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