Leitlinien des BGT zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts
Der Betreuungsgerichtstag e.V. (bisher Vormundschaftsgerichtstag) will fachliche Eignungskriterien für berufsmäßig tätige Betreuer gesetzlich verankern. Die neuen Leitlinien zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts sehen den Gesetzgeber gefordert, den nötigen Mut für klare Standards aufzubringen, um der Fehlentwicklung, dass auch jemand ohne jegliches Vorwissen Berufsbetreuer werden kann, entgegen zu wirken.
Der BGT sieht wie im Gesundheitswesen die Berufs- und Fachverbände gefordert, Eignungskriterien zu entwickeln und weist in diesem Zusammenhang auf das von BVfB und BdB im Jahr 2000 gemeinsam verabschiedete Berufsbild hin.
Auch für Verfahrenspfleger müssten Aufgabenstellung, Qualifikationskriterien und Auswahlverfahren gesetzlich geregelt werden. Mit der Forderung nach gesetzlicher Eignungsregelung für Berufsbetreuer greift der BGT e.V. die berufspolitische Kernposition des BVfB auf.
Die Leitlinien basieren auf einer eingehenden Analyse der Fehlentwicklungen im Betreuungswesen. Als Ziel und Aufgabe der rechtlichen Betreuung im Sozialstaat sieht der BGT e.V. die Verbürgung der zivilrechtlichen Schutzgarantie und sozialen Rechtsfürsorge der Betreuung. Damit erteilt der BGT Überlegungen eine Absage, Betreuung durch rechtliche Assistenz zu ersetzen. Assistierende Hilfen sollten vielmehr bereitgestellt werden für Menschen, denen wegen der Art und Schwere einer Behinderung oder Krankheit der Zugang zu Sozialleistungen erschwert ist.
Der BGT e.V. spricht sich in seinen Leitlinien zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts weiterhin für eine Stärkung der Rolle der Betreuungsbehörden aus und fordert mehr Rechtstatsachenforschung und sozialarbeitswissenschaftliche Forschung, um ausreichende Erkenntnisse, Kennzahlen und statistischen Daten über das Betreuungswesen zu erlangen.