Bundesjustizministerium prüft Einführung von Betreuerzulassungskriterien

Kurswechsel bei Vorsorgevollmachten?

Das zuständige Bundesjustizministerium hat die Initiative der rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von CDU und SPD für die Schaffung von Betreuerzulassungskriterien aufgegriffen. Die F.A.Z. zitiert eine Ministeriumssprecherin, es werde geprüft, “ob und wie eine Konkretisierung der Qualitätsanforderungen an die Betreuer“ möglich sei. Der Vorsitzende des Betreuungsgerichtstages, wird mit der Aussage wiedergegeben, Voraussetzung für eine Konkretisierung der Qualitätsanforderungen sei ein Berufsbild des Betreuers. Das gemeinsame Berufsbild von BVfB und BdB aus dem Jahr 2003 findet dabei keine Erwähnung.

In einem Kommentar begründete FAZ-Innenpolitikchef Jasper von Altenbockum die Notwendigkeit von Reformen im Betreuungswesen ausschließlich mit der Zunahme der Zahl altersdementer Menschen und kündigte an: “Unter dem Schlagwort ‘Professionalisierung’  werden deshalb die organisierten Berufsbetreuer wieder in den Mittelpunkt einer Reform gestellt. Sie fordern nicht nur (und seit Jahren) eine staatlich geregelte Berufsbeschreibung mit Hochschulniveau, sondern auch eine ihrer Aufgabe angemessene Bezahlung.“

Auch bei den Vorsorgevollmachten könnte sich eine Kurskorrektur abzeichnen. Während die Landesjustizminister wie jüngst der brandenburgische Ressortchef Markov zur Schonung der Justizkassen weiterhin massiv für die Errichtung von Vollmachten werben, hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) offenbar nach dem Fall Luxi eine steigende Zahl von Fällen festgestellt, in denen Missbrauch getrieben werde: Bevollmächtigte nutzen dann die Vollmacht zum Schaden der Vollmachtgeber aus. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte der F.A.Z.: “Es sollten ausschließlich Personen bevollmächtigt werden, zu denen ein nach menschlichem Ermessen absolutes Vertrauensverhältnis besteht.“ Anderenfalls wird von einer Bevollmächtigung abgeraten und eine Betreuungsverfügung empfohlen.