BVfB: Berufsbetreuer wollen beaufsichtigt werden

Gerichtliche Aufsichtsbefugnisse konkreter und positiv im BGB beschreiben

Berufsbetreuer wollen regelmäßig beaufsichtigt werden, das unterscheidet sie von Vorsorgebevollmächtigten.

Diese Aufsicht muss aber effektiver und transparenter als bisher sein. Die Aufsicht soll weiter durch unabhängige Rechtspfleger und Richter wahrgenommen wird, nicht durch weisungsabhängige Mitarbeiter kommunaler Betreuungsbehörden.

Das ist der Kern der von der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V. beschlossenen Position

zur Genehmigungsrechtsreform. Im Rahmen einer Reform des Vormundschaftsrechts plant das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz die Novellierung einiger auch im Betreuungsrecht anzuwendender Vorschriften über genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Der BVfB fordert, dass anstelle knapper Generalklauseln die Rechtsaufsichtsbefugnisse konkreter und positiv im Gesetz beschrieben werden. Die Genehmigungsrechtsreform solle weiterhin zum Anlass genommen werden, gesetzliche Verfahrensregeln zu schaffen, die eine transparente und berechenbare Stellung der Berufsbetreuer vor und nach ihrer Bestellung gewährleisten.