Der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. fordert fünf Euro höhere Vergütung zum Ausgleich des seit 01.07.2005 eingetreten Kaufkraftverlustes und eine höhere Zeitpauschale bei der Betreuung psychisch kranker Menschen.
Der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. wird die Bundestagsfraktionen auffordern, Vergütungserhöhungen zu beschließen, mit denen die Kaufkraftverluste ausgeglichen werden, die die Berufsbetreuer seit 2005 erlitten haben. „Der Rechtsausschuss des Bundestages ist die für das Einkommen der Berufsbetreuer zuständige Stelle. Die Abgeordneten sind verantwortlich dafür, dass eine Berufsgruppe, die im staatlichen Auftrag tätig ist, nicht durch staatliche Entschei-dungen Einkommen verliert“, so der BVfB-Vorsitzende Helge Wittrodt.
Ein Betreuer der höchsten Vergütungsstufe von brutto 44 €, der im Jahr 2005 bei einem Umsatzsteuersatz von 16 % eine Nettovergütung von 37,93 € (incl. Aufwandsersatz) hatte, wurde mit der Umsatzsteuererhöhung im Jahr 2006 auf 36,97 € reduziert und erhält durch den seitdem eingetretenen Kaufkraftverlust tatsächlich nur noch 33,30 €.
Der höchste Stundensatz muss daher um 5 € auf 49,- € und der mittlere Stundensatz um 4 € auf 37,50 € angehoben werden. Der nied-rigste Stundensatz soll nach einer Übergangsphase abgeschafft werden, weil Berufsbetreuer, die über keine für die Führung von Betreuungen nutzbaren besonderen Kenntnisse verfügen, gene-rell nicht mehr bestellt werden sollen.
Weil der Zeitaufwand für – vor allem junge – psychisch kranke und suchtabhängige betreute Men-schen deutlich höher ist als der Aufwand für nur geistig behinderte und altersdemente Menschen, soll auf diese Basisstundensätze dann ein Fallschwierigkeitszuschlag für die Führung von Betreuun-gen psychisch kranker und suchtabhängiger Menschen gewährt werden, als Einstieg zunächst eine weitere Stunde pro Monat beim Stundenansatz.
„Der BVfB wird seine Forderungen an die Abgeordneten des Rechtsausschuss richten, sobald in den nächsten Wochen die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion B´90/Grüne zum Betreuungswesen vorliegt“, erklärte BVfB-Vorsitzende Wittrodt. Gleichzeitig werden auch die Forderungen zur gesetzlichen Regelung der Betreuerzulassung veröffentlicht.