BVfB zur Vergütung: Kaufkraftverlust ausgleichen und mehr Zeit für die Betreuten

BdB fordert 73 % höhere Stundenvergütung

Ein vom BdB in Auftrag gegebenes Gutachten, auf der verbandlichen Website veröffentlicht, kommt zum Ergebnis, dass eine Erhöhung der Stundenvergütung von 44 € auf 76 € gerechtfertigt sei.

Zehn Monate nach Inkrafttreten der Umsatzsteuerbefreiung und zu einem Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuererstattungen noch nicht an alle selbständigen Berufsbetreuer ausgezahlt wurden, erklärte der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, Walter Klitschka in Berlin: „Wir wollen einen Ausgleich des Kaufkraftverlustes durch eine Vergütungserhöhung auf 50 € pro Stunde und mehr Zeit für die Betreuten durch eine Erhöhung der Stundenansätze um 2,5 Stunden pro Monat für zeitaufwändige Fälle.“

Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2005 ist ein Kaufkraftverlust der Vergütung in Höhe von 25 % eingetreten. Durch die Umsatzsteuerbefreiung wurden davon nicht 19 %, sondern wegen der weggefallenen Vorsteuerabzugsmöglichkeit nur etwa 13 % ausgeglichen. Zum Ausgleich der verbleibenden 12 % ist eine Erhöhung um 6 € erforderlich.

„Zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Neuverschuldungsverbotes in den Länderhaushalten würde alleine die vom BdB geforderte Stundensatzerhöhung Mehrkosten für die Justizkassen in Höhe von mehr als 480 Millionen Euro bedeuten. Absurd hohe Forderungen zu stellen, um am Ende einige Prozent mehr zu bekommen, ist keine sinnvolle Form der Interessenvertretung von Berufsbetreuern“, kommentierte der BVfB-Vorsitzende Klitschka die öffentlichen „Tarifverhandlungen“ des anderen Berufsverbandes. In den 480 Mio € sind die mehreren hundert Millionen Euro, die die vom BdB vertretene Forderung nach mehr vergüteten Stunden für alle Betreuten kosten würden, noch nicht berücksichtigt.

Der BVfB hat vorgeschlagen, dass die die Betreuungsbedürftigkeit begründende Diagnose die Grundlage für eine künftige Vergütungsdifferenzierung sein solle. Die Spreizung der Stundenansätze zwischen einfachen und schwierigen Fällen um 2,5 Stunden pro Monat würde eine Kostenerhöhung für alle Länderhaushalte um etwa 100 Mio € bedeuten. Zusammen mit den Mehrkosten für die Stundensatzerhöhung auf 50 € in Höhe von 90 Mio. € summieren sich die Forderungen des BVfB auf 190 Mio € Mehrkosten für die Länderjustizkassen.