Denkschrift-BVfB zur Persönlichen Betreuung soll einen Prozess der Standardbildung initiieren

Zur Konkretisierung der Handlungspflichten, die sich in der Betreuungspraxis aus dem Grundsatz der Persönlichen Betreuung ergeben, hat der Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) eine Denkschrift als Beitrag zum Qualitätssicherungsprozess der Betreuung erarbeitet.

In den Bereichen Besprechungspflicht, Kontakthäufigkeit, Pflichten gegenüber dem Betreuungsgericht, Delegation, Erreichbarkeit, Pflichten gegenüber Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Ärzten formuliert der BVfB im Einklang mit der verfügbaren Rechtsprechung Standards, die der Orientierung im gesamten Betreuungswesen dienen sollen. Der Verband strebt eine intensive Diskussion über diese Standards unter den Akteuren im Betreuungswesen, also der Berufsbetreuer, Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden und mit den Richtern und Rechtspflegern der Betreuungsgerichte an.

Weil die Konkretisierung des Begriffs der Persönlichen Betreuung von den Besonderheiten des Einzelfalles abhängig st, erscheint es wenig sinnvoll, einzelne Aspekte der Persönlichen Betreuung gesetzlich zu regeln. Vielmehr sollte die Entwicklung verbindlicher Fachlichkeitsstandards den Verbänden der Akteure überlassen werden. Diese Akteure sind mit ihrer Kenntnis der praktischen Anforderungen der Betreuungsarbeit in der Lage, umsetzbare Standards zu erarbeiten, die dann von den Betreuungsgerichten bei der Konkretisierung der Betreuerpflichten herangezogen werden. Der Vormundschaftsgerichtstag und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge sollten bei der Organisation dieses Prozesses eine wesentliche Rolle spielen.

Die vollständige Denkschrift finden Sie im frei zugänglichen Teil der Zeitschrift für Betreuungs- und Sozialrecht