Einflussnahme der Betreuungsbehörde auf die Qualität in der Betreuung

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 30.08.2010. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.

Dipl. Verwaltungswirtin, Leiterin der Betreuungsbehörde Stadt Kassel, stellvertretende Vorsitzende des Vormundschaftsgerichtstages e.V. (VGT e.V.)

Die folgenden Ausführungen stellen die aktuellen Möglichkeiten vor, die den Betreuungsbehörden auf der Grundlage des Betreuungsbehördengesetz zur Verfügung stehen, auf die Qualität der gesetzlichen Betreuung Einfluss zu nehmen. Weiter wird ein Überblick gegeben über den aktuellen Stand der Diskussion in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Betreuungsrechts.

Dabei soll auch auf die Frage eingegangen werden, welche Chancen eine Strukturreform des Betreuungsrechts zur Verbesserung der Qualität haben. Eine stark diskutierte Frage, ob die Betreuungsbehörde Eingangsinstanz im Verfahren werden soll, wird ebenso bearbeitet wie die Fragestellung, ob Assistenzleistung Betreuung ersetzen kann.

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