Grüne im Bundestag stellen Elemente einer umfassenden Betreuungsstrukturreform vor

Entschließungsantrag für gesetzliche Eignungskriterien und differenzierte Vergütung

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat in einem Entschließungsantrag (Bundestags-Drucksache 17/12539, eine „Personenzentrierte und ganzheitliche Reform des Betreuungsrechts“ skizziert. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören Änderungen sowohl im Sozial- wie auch im Betreuungsrecht.

Durch die UN-Behindertenrechtskonvention ergeben sich nach Auffassung der grünen Bundestagsfraktion neue Anforderungen an die rechtlichen Regelungen und die Praxis des deutschen Betreuungsrechts. Auf dieser Grundlage seien Modelle rechtlicher Assistenz zu entwickeln. Zur notwendigen Weiterentwicklung sozialer Bürgerrechte gehöre die sozialgesetzbuchübergreifende  Stärkung der Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsrechte der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen. Das SGB IX sei im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderung zu einem Teilhabeleistungsgesetz mit einkommens- und vermögensunabhängigen Leistungen weiterzuentwickeln, fordern B´90/Die Grünen.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen schlägt einen neuen Steuerungsmechanismus zur Auswahl der richtigen Hilfen für betreuungsbedürftige Menschen vor: Arbeitsgemeinschaften von Betreuungsvereinen und -behörden sowie Sozialleistungsträgern und Betreuungsgerichten als ständige Partner sollten ein leistungsträgerübergreifendes Fallmanagement aufbauen.

In der Antragsbegründung kritisieren die Grünen, dass sich die Bundesregierung bei der Beurteilung, ob das deutsche Betreuungsrecht mit der UNO-Behindertenrechtskonvention in Übereinstimmung stehe, auf die „konsequente Anwendung des Erforderlichkeitsgrundsatzes“ und die betreuungsvermeidende Anwendung „anderer Hilfen“ konzentriere. Damit würden weniger die Menschen mit ihrem Selbstbestimmungs- und Teilhaberecht in den Vordergrund gestellt, als vielmehr die fiskalischen Gründe, die einseitig die Betreuungsvermeidung zum Ziel hätten.

Die Bundestagsfraktion greift als erste Partei die Forderungen des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer nach gesetzlichen Mindestqualifikationen für rechtliche Berufsbetreuer und einem nach Fallschwierigkeiten differenzierten Vergütungsbemessungssystem auf.