Grüne schaffen umfassende Informationsgrundlage für Betreuungsrechtsreform

Große Anfrage der Bundestagsfraktion B´90/Die Grünen

Angesichts des bisher begrenzten Erkenntnisinteresses der Bundesregierung im Hinblick auf den Reformbedarf im Betreuungswesen

hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, mit einer Großen Anfrage eine breite Informationsgrundlage für einen Strukturreformprozess im Betreuungswesen zu schaffen. Unter dem Titel „Personenzentrierte und ganzheitliche Reform des Betreuungsrechts“ (Bundestags-Drucksache 17/2376 vom 30.6.2010; Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/023/1702376.pdf) werden insgesamt 50 Fragen gestellt. Die Fragen befassen sich mit den Schwerpunkten

–    Auswirkungen der UNO-Behindertenrechtskonvention auf das Betreuungsrecht
–    Zusammenhänge zwischen der Reform des Eingliederungshilferechts und der Strukturreform des Betreuungsrechts
–    Betreuungsvermeidung durch „andere Hilfen“
–    Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer
–    Gesetzliche Regelung der Eignung von Berufsbetreuern
–    Auskömmliches Vergütungssystem

Die Fragestellungen spiegeln eine bemerkenswerte Sachkenntnis der Fraktionsexperten von B´90/Grünen wieder, insbesondere im Bereich des Zusammenhangs zwischen Betreuung und dem System der Behindertenhilfe. Vor allem der „Interdisziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium zur Verbesserung des Betreuungsrechts“ geben die Fragestellungen Anlass, viele Aspekte zu beleuchten, die bei den bisherigen Beratungen noch keine Rolle gespielt haben.

Es bleibt abzuwarten, ob sich bei der Beantwortung das wohl federführende Bundesjustizministerium so substantiell mit dem Sozialministerium abstimmen wird, dass die Qualität der Antworten auch der der Fragen entspricht – oder die Antworten im Wesentlichen aus Statistiken und  ausweichenden Allgemeinplätzen bestehen werden. Mit einer Beantwortung ist nicht vor Jahresende zu rechnen.
Lesen Sie dazu Grosse_Anfrage_Reform_des_Betreuungsrechts.pdf