ISG-Evaluation – Datenfriedhof mit geringer Bedeutung für die Zukunft des Betreuungswesens

Der Autor ist Dipl.Ökonom und Dipl.Sozialarbeiter und 1. Vorsitzender des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V.

Gemessen an den Erwartungen an das Evaluationsprojekt zum 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz, die das Bundesjustizministerium über mehrere Jahre weckte, ist das Ergebnis enttäuschend. Entsprechend seines Auftrages hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) eine Vielzahl zusammenhangloser Strukturdaten erhoben, aus denen aber keine Schlüsse in Bezug auf die Qualität des Betreuungswesens und des notwendigen Strukturreformbedarfes gezogen werden können.

Die Untersuchung scheint nur zwei Zwecken zu dienen: das Bundesjustizministerium will offenbar mit den Ergebnissen rechtfertigen, dass die Vergütungen der Berufsbetreuer unverändert bleiben und dass diese künftig jeden Monat ihre Klienten in Einrichtungen besuchen sollen.

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