Ziel des neuen Fördertatbestands “Unterstützte Beschäftigung” ist, behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten (§ 38 a SGB IX-E).
Nach der Begründung des Gesetzentwurfs sind Zielgruppe des neuen Fördertatbestands in erster Linie behinderte Menschen, für die eine berufsvorbereitende Maßnahme oder Berufsausbildung nicht in Betracht kommt, bei denen aber die Prognose besteht, dass eine unmittelbare Beschäftigungsaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Hilfe der “Unterstützten Beschäftigung” gelingen kann, ohne dass Leistungen der WfbM notwendig sind. Von der Definition her ist dieser Personenkreis von der Werkstattbedürftigkeit nicht abzugrenzen.
Da dieser Personenkreis im Sinne von § 136 SGB IX „noch nicht“ auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden kann, liegt parallel auch Werkstattbedürftigkeit i.S. von § 136 SGB IX vor. Zumindest handelt es sich um eine Zielgruppe in der „Grauzone“ zwischen Werkstattbedürftigkeit und Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Sachverständige haben am 5. November bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung Unterstützter Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen durchweg positiv bewertet, machten aber auch noch anstehenden Handlungsbedarf deutlich. Ulrich Hellmann von der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. und Johannes Magin vom Deutschen Caritasverband e.V. verwiesen darauf, dass mit dem Gesetzentwurf Unterstützte Beschäftigung die Reformbemühungen nicht abgeschlossen sein dürften. Insbesondere müsse es für Werkstattberechtigte, die nicht in die Zielgruppe der neuen Maßnahmen fallen, Alternativen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen geben. Als Beispiel wurden dauerhaft ausgelagerte Werkstattplätze und andere Formen der beruflichen Teilhabe in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, etwa das Persönliche Budget, genannt.
Jörg Bungart, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung, verdeutlichte die maßgeblichen Qualitätsanforderungen an die neue Maßnahme. Insbesondere hänge der Erfolg der Maßnahme von einer intensiven Begleitung der Teilnehmer der Unterstützten Beschäftigung ab. Es müssten hierfür ausreichende Finanzmittel von Seiten der Bundesagentur für Arbeit und der Integrationsämter zur Verfügung gestellt werden.