Bundesjustizminister plant Studie zu Qualifikation und Vergütung von Berufsbetreuern
Bestehen strukturelle Defizite in der Betreuung und sind diese auch auf eine mangelnde Qualifikation von Berufsbetreuern zurückzuführen? Wird Berufsbetreuern genügend Zeitaufwand mit auskömmlichen Stundensätzen vergütet, um die Fälle ihrer Klienten angemessen zu bearbeiten? Diese Fragen sollen im Mittelpunkt einer rechtstatsächlichen Untersuchung zur „Qualität der Betreuung“ stehen, die das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Auftrag geben will.
Die zweitägige Diskussion im Gesprächskreis „Qualität in der Betreuung“, den das BMJV im vergangenen Jahr organisiert hatte und in dem auch der BVfB vertreten ist, habe gezeigt, dass „die Einschätzung der Qualität der Betreuungspraxis und daraus resultierender Handlungsoptionen sehr unterschiedlich ist und eine abgesicherte empirische Basis fehlt, um mögliche Handlungsoptionen bewerten zu können,“ heißt es in einem Schreiben der Abteilungsleiterin Bürgerliches Recht im BMJV, Ministerialdirektorin Beate Kienemund, an die Gesprächskreisteilnehmer.
Die Vertreter der Landesjustizministerien hatten über beide Tage bestritten, dass die fehlenden Qualifikationskriterien negative Folgen für die Qualität der Betreuung haben könnten und es Handlungsbedarf für den Gesetzgeber gäbe.
Mit der rechtstatsächlichen Untersuchung soll auch das Vergütungssystem hinsichtlich der Zeitkontingente (Stundenansätze) und der Höhe der Stundensätze überprüft werden. Ob die mit der Studie zu gewinnenden Erkenntnisse für die politische Entscheidung, welchen Mehraufwand für Betreuervergütungen die Länder bereit sind zu tragen, mehr als nur Vorwände liefern werden, bleibt abzuwarten.
Das BMJV hat sich außerdem bereiterklärt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die Empfehlungen für Zulassungskriterien zur Betreuerauswahl für Betreuungsgerichte und Betreuungsbehörden erarbeiten soll, solange es keine gesetzlichen Zulassungskriterien gibt.