Rechnungshöfe wollen Strukturreformen zur Kosteneinsparung und Qualitätsverbesserung

Schlussfolgerungen aus verschiedenen Rechnungsprüfungen des Betreuungswesen

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder fordert von Bund und Ländern Anstrengungen zur Verbesserung der Qualität von rechtlicher Betreuung und zur Begrenzung des Kostenanstiegs. Im Mittelpunkt steht dabei die weitere Werbung für die Vorsorgevollmacht. Dabei solle verstärkt auf die Notwendigkeit der Bevollmächtigung auch unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern hingewiesen werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Konferenz.

Die Rechnungshofpräsidenten sprechen sich für eine konditionierte Förderung der Betreuungsvereine aus: diese solle einerseits an die Durchführung von Informationsveranstaltungen, andererseits an die Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern gebunden sein, die eine oder mehrere Betreuungen übernehmen.

Die Vertreter der Rechnungshöfe sorgen sich um die Arbeitsbelastung der Berufsbetreuer:  die Zahl der in den Ländern insgesamt tätigen Berufsbetreuer und deren Arbeitsbelastung mittels Fallzahlen solle ausgewiesen und „länderüberschreitende“ Betreuung statistisch erkennbar gemacht werden.

Hinter der verklausulierten Fragestellung im Papier der Rechnungshofpräsidenten „…Stehen strukturelle Probleme in der Verteilung der Aufgaben- und Finanzverantwortung der Zielerreichung im Wege? …“ verbirgt sich eine Kostenreduzierungsstrategie, die mehrere Landesjustizminister verfolgen: die Abwälzung der Zuständigkeit für das Betreuungswesen auf die Kommunen gegen eine gedeckelte Kostenerstattung.

Der fachliche Geschäftsführer des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, Dr. Jörg Tänzer, hat seit langem darauf hingewiesen, dass es nicht sinnvoll sei, den Kommunen Steuerungs- und Förderungsaufgaben im Betreuungswesen zuzuordnen, deren wirkungsvolle Erfüllung nur den Ländern in Form von Einsparungen bei der Betreuung in den Justizhaushalten zugutekommen. Er fordert eine einheitliche Wahrnehmung der Aufgaben- und Finanzverantwortung durch die Länder.

Insbesondere der baden-württembergische Justizminister Stickelberger verfolgt dagegen das Ziel einer einheitlichen Aufgabenerfüllung durch die Kommunen. Die Entscheidungszuständigkeit über die Betreuerbestellungen würde danach kommunalen Beamten übertragen, die Kommunen erhielten pauschalierte Landeszuweisungen für Betreuervergütungen und Verwaltungsaufwand und könnten durch eine restriktive Gestaltung ihrer Betreuerbestellungspraxis sogar Überschüsse für ihre eigenen Haushalte erzielen.