Fachgespräch der Bundestagsfraktion der Grünen zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts
Eine Strategie zur Vermeidung von Betreuungen durch Bereitstellung anderer Hilfen, wie sie sich die Bundesregierung wünscht, könne kaum bei den örtlichen Betreuungsbehörden angesiedelt werden, so Markus Kurth, der sozial- und behindertenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Kommunen seien weder daran interessiert, aus eigenen Steuermitteln den Ländern zur Einsparung von Betreuervergütungen zu verhelfen noch finanziell dazu in der Lage.
Kurth reagierte damit auf einen entsprechenden Vorschlag von Prof. Dr. Robert Northoff von der Hochschule Neubrandenburg, der das BEOPS-Projektes in Schwerin wissenschaftlich begleitete, mit dem das Land Mecklenburg-Vorpommern beratende Hilfen zur Vermeidung von Betreuerbestellungen finanzierte. Das Forschungsprojekt zeige, wie die Länder mit der Bereitstellung sozialer Arbeit kostenaufwändige Betreuerbestellungen vermeiden könnten, unterstrich Markus Kurth im Rahmen eines Fachgespräches zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts, das er gemeinsam mit der rechtspolitischen Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Ingrid Hönlinger, veranstaltete.
Anlass des Fachgespräches war die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Grünen im Bundestag zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts im Lichte der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Darin hatte das Bundesjustizministerium keinen Veränderungsbedarf im Betreuungswesen auf Grund der UNO-Konvention gesehen. Die grünen Abgeordneten Hönlinger und Kurth sprachen sich dagegen für eine Überprüfung der Vereinbarkeit der Praxis des Betreuungsrechts mit der UNO-Konvention im Rahmen einer umfassenden Rechtstatsachenforschung aus.