Petitionsausschuss: Keine Vergütungserhöhung, aber auch keine Fallzahlenbegrenzung

Der Petitionsausschuss erklärte zwei Petitionen zur Berufsbetreuung für erledigt: es solle keine Vergütungserhöhung, aber auch keine Begrenzung der Fallzahlen auf 50 geben.

Ein Petent hatte eine Vergütungserhöhung und die Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht gefordert. Der Petitionsausschuss stellte dagegen fest, dass die Stundensätze „aufgabengerecht“ bemessen und die Umsatzsteuerbefreiung durch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes und eine Gesetzesänderung umgesetzt sei. „Im Zuge dieser Entwicklungen ist mit einem weiteren Einkommenszuwachs für diese Berufsgruppe zu rechnen“, heißt es in der Beschlussbegründung des Ausschusses.

Auch eine Petition, die Fallzahl auf 50 zu begrenzen, wurde für erledigt erklärt: Betreuungsbehörden seien verpflichtet, dem Gericht bei einem Bestellungsvorschlag den Umfang der berufsmäßig übernommenen Betreuungen mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht ermögliche dem Gericht die Prüfung, ob ein Betreuer oder eine Betreuerin bereits ausgelastet sei.

Die Berichterstatterin für Betreuungsrecht der Unionsfraktion im Bundestags-Rechtsausschuss, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, will sich in einer Fraktionstagung nach der Sommerpause  für eine Unionsinitiative zur Erhöhung der Vergütungssätze einsetzen.