Rechnungshöfe denken sich Fallzahlenobergrenzen aus

Klitschka: Prüfer sollten gewisse Kenntnisse von der Berufsbetreuerpraxis haben

50 Betreuungen seien gerade noch vertretbar, damit ein Berufsbetreuer noch einen persönlichen Kontakt zu seinen Betreuten halten könne, meint ein Prüfer des Sächsischen Rechnungshofes in einem unveröffentlichten Bericht über das sächsische Betreuungswesen, über den die Dresdner Neuesten Nachrichten berichten.  Der Rechnungshof geht davon aus, dass ein Berufsbetreuer alleine und an höchstens 220 Jahresarbeitstagen tätig sei, also in einer 5-Tage-Woche mit 6 Wochen Jahresurlaub. „Es wäre hilfreich, wenn Lebenszeitbeamte des höheren Dienstes über die Kenntnisse des Gesetzeswortlautes und der vier Grundrechenarten hinaus etwas über die Praxis der Berufsbetreuung wüssten. Wir laden auch die Rechnungshofprüfer gerne zu Hospitationen in unseren Betreuerbüros ein“, erklärte dazu der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer, Walter Klitschka.

Der zuständige Prüfer des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein hat in den „Bemerkungen 2014“ im Kapitel 10 „Patient Betreuungswesen“ (Seite 72ff.) immerhin zur Kenntnis genommen, dass Berufsbetreuer Mitarbeiter für Unterstützungstätigkeiten beschäftigen und daher den Gerichte eine Fallzahlenobergrenze von 70 empfohlen werden könne. In beiden Rechnungshofberichten wird beklagt, dass es einige Berufsbetreuer gebe, die hundert Fälle führten und mehr als 100.000 € jährliche Vergütungen abrechneten. Die durchschnittliche Betreuervergütung aus der Justizkasse in Schleswig-Holstein betrug im Jahr 2012 44.000 €. Diese Vergütungen sind Umsatz, denen erfahrungsgemäß etwa 60 % Kosten gegenüberstehen und die somit kein Einkommen darstellen.

Das Landesjustizministerium in Kiel weist ins seiner Gegenäußerung darauf hin, dass eine verbindliche Fallobergrenze einen Eingriff sowohl in die richterliche Unabhängigkeit wie auch in die Berufsfreiheit der Betreuer gem. Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz darstelle.

„Selbstverständlich können qualifizierte, erfahrene und gut organisierte Berufsbetreuer mit mehreren Mitarbeitern für die delegierbaren Verwaltungsaufgaben mehr als 70 und durchaus auch 100 Fälle führen“, betonte der BVfB-Vorsitzende Klitschka, der in Berlin selbst 75 Fälle mit einer vollen Mitarbeiterstelle führt und zu seinen Klienten in der Regel mehr als einmal monatlich persönlichen Kontakt hat. „Auch bei hohen Fallzahlen können Berufsbetreuer mit entsprechender Unterstützung bei den delegierbaren Routineaufgaben  den persönlichen Kontakt und die Erfüllung der nicht delegierbaren Betreueraufgaben unproblematisch sicherstellen.“