Rechtliche Betreuung muss ein gesetzlich regulierter Beruf werden und verbindliche Standards entwickeln

5. Tag des freien Berufsbetreuers führt Berufsbildentwicklung fort

„Rechtliche Betreuung ist Beratung, Unterstützung und, falls erforderlich, stellvertretendes Handeln, aber nicht soziale Arbeit“ – so beschrieb Walter Klitschka, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer in seinem Eröffnungsvortrag zum 5. Tag der freien Berufsbetreuer die zentrale berufspolitische Position des Verbandes.

Die Kriterien der Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen differenzierte Prof. Dr. Tobias Fröschle (Universität Siegen) in seinem Vortrag. Für den BVfB ist die Entscheidungsfähigkeit die Grundlage der Weiterentwicklungsnotwendigkeiten der rechtlichen Betreuung im Licht von Art. 12 der UNO-Behindertenrechtskonvention.

Tagungsthema war die Weiterentwicklung des Berufsbildes der beiden Berufsverbände aus dem Jahr 2003 als Voraussetzung der vom BVfB geforderten gesetzlichen Regelung der Qualifikation und Zulassung von Berufsbetreuern. Um die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zu belegen, forderte der  fachliche Geschäftsführer des BVfB, RA Dr. Jörg Tänzer die Durchführung einer repräsentativen Studie, die die Mängel in der Qualität beruflicher Betreuung als Folge von Qualifikationsdefiziten untersuchen soll. Mit der Studie sollten verschiedene Akteursgruppen gefragt werden, was sie von Berufsbetreuern erwarteten, was diese können sollten und was tatsächlich leisteten.

Der bisherige Vorstand des BVfB (1. Vorsitzender: Walter Klitschka, 2. Vorsitzende: Ramona Möller, Schatzmeisterin: Doreen Schrötter) wurde in der harmonisch verlaufenden Mitgliederversammlung in offener Abstimmung ohne Gegenstimmen wiedergewählt.