ARTE zeigt Spielfilm über Betroffenen und anwaltlichen Berufsbetreuer
Einst besuchten sie gemeinsam die Tanzstunde. Nun laufen sich die Alleinstehenden Max (Matthias Habich) und Leni (Thekla Carola Wied) zufällig über den Weg. Als Leni ihren Jugendfreund in seiner etwas verwahrlosten Villa besucht, merkt sie, dass Max leicht dement ist. Sein Anwalt Schallings (Götz Schubert) hat die Verfügungsgewalt über Max‘ Belange. Leni will die Betreuung aufheben lassen, doch vor der Richterin (Ulrike Krumbiegel) eskaliert die Lage. Max muss ins Heim. Leni aber hegt den Verdacht, dass Schallings sich an Betreuungsfällen bereichert… Das ist der Inhalt eines Fernsehfilms, den ARTE am Freitag, 7. November um 20.15 Uhr ausstrahlt.
Die Redaktion von „tv spielfilm“ hält die Inszenierung der Grimme-Preisträgerin Isabel und des Autor Marco Wiersch für „sehr ehrbar, teils etwas didaktisch, fachlich aber störend ungenau“. Tatsächlich ist die Rede von “Teil-Betreuungen“, überhöhten Stundenansätzen (8 vergütete Monatsstunden im ganzen ersten Jahr), Rechtspfleger und Betreuungsbehörde kommen nicht vor, die Betreuungsrichterin entscheidet mit zwei Besitzern in öffentlicher Verhandlung über den Antrag auf Betreuerwechsel und vor dem Verkauf seiner Villa werden weder Max angehört noch ein Verfahrenspfleger eingesetzt.
Gegenstand des Filmes ist ein Grenzfall der Betreuung, ein Betroffener mit Demenz im Frühstadium, wie bei vergleichbaren psychischen Krankheiten mit schubweise auftretender Desorientierung und aggressiven Durchbrüchen. Heute würde durch die örtliche Behörde zunächst geprüft, ob betreuungsvermeidende Hilfen in Betracht kommen und Leni ein häusliches Pflegearrangement organisieren könne, um die Heim“einweisung“ durch den Berufsbetreuer mit Aufenthaltsbestimmungsrecht zu vermeiden. Im Film kritisiert der medizinische Gutachter die Betreuungsrichterin, deren persönliche Anhörung des Betroffenen sich auf die Fragen nach dem Datum und dem Bundespräsidenten erschöpft.
Aber es gibt solche Fälle, in denen geldgierige Berufsbetreuer sich die Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreises einer Betreutenimmobilie, die wegen der Pflegekosten verkauft werden muss, mit einem korrupten Immobiliensachverständigen teilen und die gerichtliche Aufsicht nicht sofort funktioniert. Häufiger dürfte es aber vorkommen, dass Vorsorgebevollmächtigte aus dem persönlichen Umfeld den Betroffenen schädigen und dies erst viel später offenkundig wird, weil das Betreuungsgericht Bevollmächtigte nur anlassbezogen beaufsichtigt, d.h. erst nach einer Beschwerde.
Im Übrigen bleibt es beim Schlusswort von Leni in der Gerichtsverhandlung über den Betreuerwechsel: “Alle am Betreuungsverfahren Beteiligten müssen ihre eigene Verantwortung wahrnehmen, statt sie an andere abzuschieben und immer herausfinden, was der Betroffene wirklich will.“