Regierungsfraktionen wollen gesetzliche Umsatzsteuer-befreiung nicht mehr

BVfB: Warten auf die BFH-Entscheidung

Nach dem Scheitern des Jahressteuergesetzes 2013 enthält der Entwurf für eine Ersatzregelung, das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, keine Umsatzsteuerbefreiung mehr für Berufsbetreuervergütungen. Während das Jahressteuergesetz mit einer Reihe von Umsatzsteuerbefreiungen das Ziel verfolgte, Steuerpflichtige zu entlasten, soll das AmtshilfeRLUmsG 70 Mio. € Steuermehreinnahmen erbringen.

Der Bundesverband freier Berufsbetreuer will vorerst nicht weiter für eine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung kämpfen. Der BVfB-Vorsitzende Helge Wittrodt wies in einem Newsletter an die Verbandsmitglieder darauf hin, dass die Finanzpolitiker

in Bund und Ländern ihre Entscheidungen nur an Steuersystematik und Wahlkampftaktik orientieren; betreuungsrechtliche Argumente hätten darauf keinen Einfluss. Auch gegenüber den Rechtspolitikern von Bund und Ländern sei eine Kampagne für eine Vergütungserhöhung (im VBVG) gegenwärtig sinnlos, weil diese auf alle Forderungen mit dem Hinweis auf die in diesem Jahr zu erwartende Entscheidung des Bundesfinanzhofes über eine Umsatzsteuerbefreiung für die Zukunft und die Vergangenheit verweisen würden.