Regionale Umsetzung des DV-Handreichungs- papier

Regionale Umsetzung des DV-Handreichungspapiers zur Abgrenzung von rechtlicher und sozialer Betreuung in Berlin, Potsdam und Wuppertal/Solingen

Im Jahr 2007 hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge auf Anregung und unter Beteiligung des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer eine „Handreichung“ zur Abgrenzung von rechtlicher und sozialer Betreuung erarbeitet. Das Papier hat große Nachfrage gefunden und ist bereits in mehreren Auflagen erschienen.

Die Aufgabenabgrenzung der rechtlichen Betreuung beruht auf ihrem Verständnis als Rechtsfürsorge. Gegenüber den Sozialleistungsträgern beschränken sich die Pflichten der Betreuer auf die gesetzlichen Mitwirkungspflichten, denn Betreuer haben in diesem Rechtsverhältnis nicht mehr zu leisten als ihre Klienten. Gegenüber den Leistungserbringern z.B. in der Alten- und Behindertenhilfe ist zunächst festzustellen, welches Leistungsprofil die sozialen Dienste haben und daraus abzuleiten, welche Pflichten daneben die Betreuer im Alltag zu erfüllen haben.

|Die Handreichung enthält wichtige Rechtsgrundsätze für die Aufgabenabgrenzung, aber wenig konkrete Lösungshinweise für negative Zuständigkeitskonflikte (sowohl Betreuer als auch sozialer Dienst erklären, für eine bestimmte Aufgabe nicht verantwortlich zu sein). Diese zu entwickeln ist Gegenstand regionaler Umsetzungsprozesse unter Beteiligung der Akteure im Betreuungswesen, also der Berufsverbände, der Betreuungsvereine und Betreuungsbehrden. Der BVfB hat solche Prozesse in Berlin, Potsdam und in Bergischen Städtedreieck Wuppertal-Solingen-Remscheid angestoßen, sie werden von Bundesvorstandsmitglied Jörg Tänzer begleitet.

Die Umsetzungsarbeit vollzieht sich in zwei Schritten:

  1. Die Akteure im Betreuungswesen definieren für bestimmte Leistungsbereiche Positionen zur Beschreibung der Betreueraufgaben.
  2. Mit den Vertretern der Leistungsträger- bzw. Leistungserbringerseite wird Kontakt aufgenommen und über diese Positionen gesprochen.

Das Ziel des Prozesses ist der Abschluss von Vereinbarungen, die die Beteiligten im regionalen Umfeld binden und ausstrahlen sollen, d.h. letztlich sollen Vereinbarungen auf Landes- bzw. Bundesebene geschlossen werden.

In Berlin wurden von Beginn an landesweite Vereinbarungen angestrebt. Dort liegt eine unterschriftsreif ausgehandelte Vereinbarung mit dem Fachausschuss Behindertenhilfe der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Abgrenzung zu den Aufgaben der Sozialdienste von Wohneinrichtungen (und vor allem Verbünden von ambulant betreutem Wohnen) zunächst für geistig behinderte Menschen vor. Eine analoge Vereinbarung wird auch für die Gruppe der psychisch behinderten betreuten Menschen angestrebt.

Eine Vereinbarung mit dem Berliner LIGA-Fachausschuss Altenhilfe über die Abgrenzung zu den Aufgaben der Sozialdienste von Pflegeeinrichtungen und –diensten (hier geht es um die Alltagsprobleme pflegebedürftiger Betreuter vom Wareneinkauf bis zur Taschengeldverwaltung und der Abwicklung eines Heimverhältnisses nach dem Tod des Betroffenen) scheiterte bisher daran, dass die Träger der Pflegeeinrichtungen die Frage der Taschengeldverwaltung zum Gegenstand von Kostensatzvereinbarungen machen wollen und sich dazu gegenüber den Akteuren des Betreuungswesen nicht festlegen wollen.

Die Arbeitsgruppe in Wuppertal/Solingen konzentrierte sich zunächst auf die „Baustelle“ JobCenter und entwickelte ein Papier zur Pflichtenabgrenzung: gegenüber den Trägern der Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGB II) insbesondere im Zusammenhang mit der Aushandlung und Umsetzung einer Eingliederungsvereinbarung, der Bekanntgabe von Verwaltungsakten und der Prüfung der Erwerbsfähigkeit betreuter Menschen.
In Potsdam werden Thesenpapiere zur Abgrenzung von Sachverhaltsaufklärung und Mitwirkungspflichten gegenüber dem Sozialamt sowie zur Rolle von Sozial- und Pflegediensten und Betreuern beim Krankenhaus-Entlassmanagement entwickelt.

Zum Thema „Einwilligungsfähigkeit betreuter Patienten“ will die bei der Landesarbeitsgemeinschaft Betreuung angesiedelte Berliner Arbeitsgruppe ein Expertengespräch mit der Berliner Ärztekammer veranstalten, aus dem eine gemeinsame Arbeitsgruppe entstehen soll, die schließlich ein Kooperationspapier erarbeitet. Es geht auch um Verantwortungs- und Entscheidungsprobleme bei Medikamenteneinnahme bezogen auf Nebenwirkungen speziell bei Psychopharmaka.