Grundgesetzänderung zur Zukunft der JobCenter könnte noch scheitern

Große Differenzen zwischen Regierungsparteien und SPD bei ARGEn und Optionskommunen

Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundes- und Länder-Vertretern der Regierungsparteien und der SPD, die eine mehrheitsfähige Grundgesetzänderung aushandeln, hat sich 26. Februar konstituiert. Es bestehen weiter erhebliche Differenzen, weil die SPD zur  Neuorganisation von „Hartz IV“ Forderungen erhebt, die sich in zentralen Punkten von der Einigung von Arbeitsministerin Von der Leyen mit Unionsspitzen unterscheiden.

Die SPD will ihr im vergangenen Jahr am Unionswiderstand gescheitertes Modell “ZAG” (Zentren für Arbeit und Grundsicherung als einheitliche Anstalten des Öffentlichen Rechts) zur Grundlage einer Grundgesetzänderung machen, die Union nur die ARGEN absichern. Die SPD will unter allen Umständen die Zahl der Optionskommunen im Grundgesetz festlegen und nur eine geringfügige höhere Zahl von Optionskommunen akzeptieren, während im Kompromiss der Ministerpräsidenten mit der Arbeitsministerin vereinbart wurde, dass es keine zahlenmäßige Begrenzung der Optionskommunen im Grundgesetz und ein weites Zugriffsrecht für optionswillige Kommunen geben solle.

Die SPD lehnt weiterhin Verschärfungen bei den Sanktionen ab, wie sie von einer Arbeitsgruppe beim BMAS diskutiert werden. Sie will außerdem Einsparungen beim Eingliederungstitel SGB II und beim Verwaltungstitel (Personalkosten) verhindern. Im Haushaltsausschuss des Bundestages hatte die Mehrheit aus Unions- und FDP-Abgeordneten dagegen insgesamt 900 Mio. € (600 Mio. € für Eingliederungsmaßnahmen und 300 Mio. € für Verwaltungskosten) vorläufig gesperrt.

Im BMAS wird daher ein Scheitern der Verhandlungen nicht ausgeschlossen. Dann würde es am 1.1.2011 automatisch zur getrennten Aufgabenwahrnehmung zwischen Agenturen und Kommunen beim SGB-II-Vollzug kommen.

Die SPD lehnt weiterhin Verschärfungen bei den Sanktionen ab, wie sie von einer Arbeitsgruppe beim BMAS diskutiert werden. Sie will außerdem Einsparungen beim Eingliederungstitel SGB II und beim Verwaltungstitel (Personalkosten) verhindern. Im Haushaltsausschuss des Bundestages hatte die Mehrheit aus Unions- und FDP-Abgeordneten dagegen insgesamt 900 Mio. € (600 Mio. € für Eingliederungsmaßnahmen und 300 Mio. € für Verwaltungskosten) vorläufig gesperrt.

Im BMAS wird daher ein Scheitern der Verhandlungen nicht ausgeschlossen. Dann würde es am 1.1.2011 automatisch zur getrennten Aufgabenwahrnehmung zwischen Agenturen und Kommunen beim SGB-II-Vollzug kommen.