Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung durch rechtliche Betreuung

BVfB nimmt am 2. Tag des freien Berufsbetreuers Standortbestimmung vor

„Bei Menschen mit Persönlichkeitsstörungen oder Depressionen wird Betreuungsbedürftigkeit genauso wie bei Menschen mit körperlichen oder leichten geistigen Behinderungen der Ausnahmefall sein. Aber Menschen mit chronischen Psychosen oder bipolaren Störungen werden zur Verwirklichung ihres Selbstbestimmungsrechts genauso wie demente oder schwerst mehrfachbehinderte Menschen weiterhin in den meisten Fällen rechtliche Betreuer brauchen“, unterstrich Dr. Thomas Lenders vom Psychosozialen Dienst der Stadt Dortmund am 2. Tag des freien Berufsbetreuers des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer.

Unter dem Tagungsmotto “Menschenrecht auf Schutz und Hilfe durch rechtliche Betreuung – Wird die Beachtung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderungen und des freien Willens zum Instrument des Sozialabbaus?“ gingen die vom BVfB geladenen Referenten der Frage nach, wie der Auftrag der UNO-Behindertenrechtskonvention zu mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen auch für betreuungsbedürftige Menschen erfüllt werden kann, ohne damit zur Zerschlagung von Infrastruktur im Justiz- und Sozialbereich beizutragen.

Joachim Speicher, Geschäftsführer des Paritätischen Hamburg und bis 2008 Leiter des Kompetenzzentrums Persönliches Budget, untersuchte die Frage, wann und für welche Gruppen von Menschen mit Behinderungen eine budgetförmige Leistungsgewährung zu einem Selbstbestimmungsgewinn führt – wenn nämlich die Begrenzungen der Leistungserbringung in der Sachleistungslogik im Widerspruch zu den Wünschen der Menschen mit Behinderungen stehen. Berufsbetreuer hätten dann die Aufgabe, die Selbstbestimmung der Betroffenen zu gewährleisten und müssten für den erhöhten Zeitaufwand auch leistungsgerecht vergütet werden.

Ob es wirklich die von der Bundesregierung und den Behindertenverbänden in die Diskussion um die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention gebrachten betreuungsvermeidenden „anderen Hilfen“ gibt, erörterte Karl-Heinz Prestel, Leiter der Betreuungsbehörde Berlin-Pankow und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht Berlin. Er wies eine Vielzahl von sozialrechtlichen Normen zur Gewährung von Beratung und Unterstützung nach, kam aber zum Ergebnis, dass, vor allem durch den Abbau von Sozialdiensten bei den Sozialhilfeträgern, keine Infrastruktur für verstärkte, Betreuerbestellungen vermeidende, Unterstützungsbemühungen für Menschen mit Behinderungen mehr existiere.