Frau Eff… und die Nebentätigkeiten

Frau Eff, Berufsbetreuerin… und die Nebentätigkeiten

Unter dem Betreuungsgutachten für die neue Klientin steht mal wieder der Name des Oberarztes der hiesigen psychiatrischen Klinik. Seltsam, dass der vielbeschäftigte Mann anscheinend Zeit hat, außerhalb seiner Dienstzeit aufwändige Gutachten zu verfassen. Will ich ihn als Klinikarzt sprechen, ist er entweder in der Visite, auf einer Fortbildung, bei der Übergabe oder zu Tisch. Welcher Schreibkraft der Herr Doktor seine eloquenten und mit Fachvokabular gespickten Gutachten diktiert, will ich lieber nicht wissen. Es gibt da aber offene Geheimnisse.

Auch im Bereich der unteren Lohngruppen gibt es zunehmend Nebentätigkeiten, die die betroffenen Arbeitnehmer insgesamt locker auf eine 60-Stunden-Woche bringen. Der Heilerziehungspfleger eines Behindertenheims findet neben seinem Vollzeitjob noch Zeit, am Wochenende als Nachtwache in einer anderen Einrichtung zu arbeiten. Der Zuverdienst ist offiziell genehmigt, die genaue Stundenzahl kontrolliert allerdings keiner.
Oder die Mitarbeiterin einer psychosozialen Beratungsstelle, die zusätzlich zur 39-Stunden-Woche noch 15 Betreuungen führt und als Honorarkraft zwei Klienten über das Betreute Wohnen begleitet. Wie sie das denn schaffe, mit den rechtlichen Betreuungen, frage ich sie. „Kein Problem“, ist die Antwort „über mein privates Handy bin ich für meine Betreuten und die Ämter jederzeit erreichbar. Und wenn ich bei einem dienstlichen Außentermin noch kurz woanders vorbeifahre, merkt das ja keiner“, gesteht sie mir augenzinkernd. Ich bezweifele, ob dem Betreuungsgericht bekannt ist, dass sie einen festen Job hat.

Die Versuchung, sich neben der Angestelltentätigkeit noch etwas Extrageld zu verdienen, ist natürlich groß. Die Gehälter im öffentlichen Dienst sind im sozialen Bereich beschämend niedrig – und viele Arbeitgeber zahlen weniger als den Tariflohn. Gleichzeitig verstricken sich viele in ihre kleine Gier nach dem guten Leben, zwei Autos, Hypothekenkredite, teure Hobbies und Ferienhaus in Holland. In diesen Fällen wäre es ja in Ordnung, wenn das Zusatzeinkommen mit Kellnern oder einer Heißmangel in der Garage verdient würde. Aber psychisch kranke und behinderte Menschen rechtlich zu betreuen, ohne dafür die notwendige Zeit und Muße zu haben, das ist schon bedenklich.

Nachvollziehbar finde ich, dass man sich als Betreuer eine 100-prozentige Selbstständigkeit nicht direkt zutraut und daher parallel zu einer Halbtagsstelle 20 Betreuungen führt. Das lässt sich zeitlich vereinbaren und klappt, wenn man gut organisiert ist. Dass aber berufsmäßige Betreuungen an Leute vergeben werden, die in einem Vollzeitjob arbeiten und nur einen lukrativen Zuverdienst suchen, sollte mal diskutiert werden.

Nun, Frau Eff hat ja auch etliche Neben- und Paralleljobs. In der vergangenen Woche zum Beispiel habe ich während meiner Betreuertätigkeit zusätzlich noch als Erziehungsberaterin, Tierpflegerin, Autoverkäuferin, Telefonseelsorgerin, Sanitärinstallateurin, Energieberaterin, Anwältin, Taxisfahrerin, Bodyguard und Heilpraktikerin gearbeitet. Leider ohne eine zusätzliche Rechnung schreiben zu können.