SPD jetzt doch für gesetzliche Zulassungsregelung

Rechtspolitischer Sprecher konkretisiert Ziele einer Betreuungsstrukturreform

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, hat in einem Gespräch mit Vertretern des Bundesverbandes der Berufsbetreuer (BdB) die Ziele der von den Koalitionsfraktionen vereinbarten Strukturreform im Betreuungswesen konkretisiert. Im Mittelpunkt stünden dabei die Themen Qualitätssicherung und Professionalisierung: „Wer professionelle Unterstützung braucht, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, hat einen Anspruch auf Betreuer/innen, die ihr Handwerk verstehen“, erklärte Lischka, der die beabsichtigten Änderungen des Betreuungsrecht als aktiven Beitrag zum Verbraucherschutz versteht und auch die Einführung gesetzlicher Zulassungskriterien zum Beruf anstrebt. Im laufenden Jahr sollten aber zunächst das geltende Betreuungsrecht sowie die Praxis überprüft und Fakten gesammelt werden, so der SPD-Politiker.

Im Bundestagswahlkampf hatte sich die SPD noch gegen gesetzliche Zulassungskriterien ausgesprochen. Auf Wahlprüfsteine des BdB hatte die Bundestagsfraktion im Sommer geantwortet: „…Die Gründe für die Betreuungsbedürftigkeit reichen von der Drogenabhängigkeit über die Altersdemenz bis hin zu schweren psychotischen Störungen. Es gibt keine Qualifikation, die dieses Spektrum abdeckt. Der rechtliche Betreuer soll die Angelegenheiten des zu Betreuenden so regeln, wie dieser es ‚in gesunden Tagen‘ selbst getan hat oder getan hätte. Die Tätigkeit erfordert also auch keine wie immer geartete rechtliche Qualifikation…“