SPD-regierte Länder wollen gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung – vielleicht

Gesetzesinitiative des Bundesrates enthält gescheitertes Jahressteuergesetz 2013

Die rot-grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie Hamburg haben als Antwort auf das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz der Bundesregierung einen neuen Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt, der im wesentlichen der gescheiterten Gesetzesfassung entspricht und die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuervergütungen enthält.

Obwohl weite Teile des Jahressteuergesetzes zwischen Bundestag und Bundesrat unstrittig waren, hat die Regierung das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vor allem auf den Weg gebracht, um eilige EU-Vorgaben aus dem gescheiterten Jahressteuergesetz zu erfüllen. Die Länderinitiative enthält sowohl die Regelungen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes als auch die meisten unstrittigen Inhalte des Jahressteuergesetzes.

Bundestag und Bundesrat entscheiden beide am 1. März, ob ihre jeweiligen Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht werden. Ob und wann es zu einer Einigung kommen wird und ob eine Einigung auch die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer enthalten wird, ist völlig unabsehbar. Über eine endgültige Regelung wird nicht nach sachlichen Kriterien (schon gar nicht im Hinblick auf das Betreuungsrecht), sondern ausschließlich nach Wahlkampfgesichtspunkten entscheiden werden.

Ob auch nur ein Bundestagsabgeordneter oder Vertreter der Landesregierungen verstanden hat, dass eine Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer mehr als 0 Mio. € jährlicher Umsatzsteuerausfälle verursachen würde, geht aus der knappen Berechnung erzielbarer Mehreinnahmen im Jahressteuer-Gesetzentwurf nicht hervor.