Einigkeit in der BMJ-Arbeitsgruppe, was nicht verändert werden soll
Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium der Justiz zur „Verbesserung des Betreuungsrechts“ spricht sich für einen obligatorischen Sozialbericht der Betreuungsbehörde im Betreuerbestellungsverfahren aus. Damit könne die Entscheidung besser begründet werden, ob ein Betreuer bestellt werden müsse oder „andere“, betreuungsvermeidende Hilfen ausreichten, heißt es in einem Papier der Arbeitsgruppe.
Dies ist die erste Maßnahme zur Veränderung im Betreuungswesen, auf die sich die aus Vertretern von Ministerien, Betreuungsbehörden und Vereinen bestehende Arbeitsgruppe einigen konnte. Zuvor hatte die Mehrheit der AG den Überlegungen des früher im BMJ für das Betreuungsrecht zuständigen Referatsleiters Dr. Meyer, eine Fallzahlenbegrenzung und eine Besuchshäufigkeitsregelung einzuführen, eine Absage erteilt. Nicht weiterverfolgt werden offenbar auch die Pläne der Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2003, die gerichtlichen Zuständigkeiten mit Ausnahme der den Richtern vorbehaltenen Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit, Unterbringung und Einwilligungsvorbehalt an die Behörden zu übertragen. Die Betreuungsbehörden sollen zwar eine wichtigere Rolle bei der Einleitung der Betreuungsverfahren spielen, aber kein Antragsmonopol erhalten.
Mit möglichen Auswirkungen der UNO-Behindertenrechtskonvention will sich die Arbeitsgruppe in ihrer nächsten Sitzung beschäftigen.