Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer mit Jahressteuergesetz 2013 vorläufig gescheitert

BVfB fordert Bundesjustizministerin auf, Vergütungserhöhung zu initiieren

Mit der Ablehnung des unechten Vermittlungsvorschlages des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2013 durch den Bundesrat ist das Gesetz, das auch die Umsatzsteuerbefreiung der Berufsbetreuervergütungen regeln sollte, endgültig gescheitert. Die Regierungsfraktionen beabsichtigen, für einzelne der über 50 Regelungen des Jahressteuergesetzentwurfes neue Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Ob die Umsatzsteuerbefreiung dabei sein wird, ist nicht absehbar.

Der Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. hat nunmehr Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger aufgefordert,

eine 18-prozentige Erhöhung der Stundensätze des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz einzubringen. Der Gesetzentwurf enthält vergleichbare Vergütungserhöhungen für Anwälte, Notare und andere Berufsgruppen, die von der Justiz existentiell abhängig sind. „Die Ministerin hat die Umsatzsteuerbefreiung für Berufsbetreuer als eine verdiente Anerkennung für die von ihnen geleistete anspruchsvolle und schwierige Arbeit bezeichnet. Wenn der Einsatz der Ministerin für eine angemessene Verbesserung der Vergütung in Form einer Steuerbefreiung nicht zum Erfolg führt, muss sie jetzt einen neuen Anlauf im Vergütungsrecht unternehmen, erklärte Helge Wittrodt, 1. Vorsitzender des BVfB.