B´90/Die Grünen: Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen

Bundestagsfraktion legt Gesetzentwurf zur Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses vor

Niemand soll im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Daher wollen die Grünen für all jene Menschen, die pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein/e Betreuer/in bestellt ist, diesen Ausschluss aufheben. Dasselbe soll auf Menschen angewandt werden, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Die Bundestagfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.

Der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion, Markus Kurth weist auf Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention hin, wonach Menschen mit Behinderungen politische Rechte und damit auch das Wahlrecht, gleichberechtigt genießen. Ein Wahlrechtsausschluss sei nach der Konvention nicht vorgesehen. Eine Reihe von EU-Staaten wie etwa Großbritannien, Italien, Österreich und Finnland, sähen keinerlei Beschränkungen des Wahlrechts aufgrund von Behinderungen mehr vor. Ein Missbrauch des Wahlrechts sei dort nicht belegt, so Kurth. Auch Menschen, die einer anderen Person eine Vorsorgevollmacht erteilt haben und für die daher in der Regel keine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, behalten ihr Wahlrecht, auch wenn eine vergleichbare Beeinträchtigung vorliegt.