Unterstützung soweit wie möglich, stellvertretendes Handeln wenn nötig

Behindertenpolitische Stellungnahme des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V.

Die rechtliche Stellvertretung soll als Instrument des Betreuungsrechts beibehalten werden; betreuungsvermeidende Unterstützungsstrategien werden begrüßt, aber als praktisch kaum realisierbar gesehen. Das ist der Kern der behindertenpolitischen Positionsbestimmung des BVfB „Die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Betreuungswesen – Nach dem Nationalen Aktionsplan zur UNO-Konvention und vor der Reform der Eingliederungshilfe“ (www.btsrz.de)

In seiner Stellungnahme stellt der BVfB dar, unter welchen Voraussetzungen die rechtliche Stellvertretung mit Artikel 12 der UNO-Behindertenrechtskonvention vereinbar ist und welcher gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Betreuungsrecht gesehen wird. Der BVfB setzt sich aus der Perspektive von Berufsbetreuern kritisch mit Strategien zur „Betreuungsvermeidung“ und dem BdB-Konzept der „Selbstmandatierung geeigneter Stellen“ auseinander. In einem zweiten Teil werden Erwartungen an die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus der Sicht rechtlicher Betreuer formuliert.