Vergütungserhöhungen frühestens 2019?

In dieser Wahlperiode keine Entscheidungen im Betreuungswesen mehr geplant

Mit höheren Vergütungen ist erst nach der Bundestagswahl 2017 zu rechnen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz will eine umfangreiche rechtstatsächliche Untersuchung zur Qualität von Betreuung und Vergütung durchführen. Mit Ergebnissen dieser Untersuchung sei erst Anfang 2017 zu rechnen, erklärte der neue Leiter der für das Betreuungsrecht zuständigen Unterabteilung Bürgerliches Recht, Ministerialdirigent Dr. Johann Christian Wichard in Berlin.

Selbst wenn dann mit den Ländern schon ein Konsens über einen Gesetzentwurf bestehen würde, könnte dieser nicht mehr vor der Bundestagswahl 2017 Bundestag und Bundesrat passieren. Eine Anfang 2018 neugebildete Bundesregierung könnte unter günstigen Bedingungen einen vorliegenden Gesetzentwurf im Laufe des Jahres zur Verabschiedung und zum 1.1. 2019 zum Inkrafttreten bringen. Ein neuer Justizminister in einer anders zusammengesetzten Bundesregierung würde im Betreuungswesen vermutlich ganz andere Prioritäten setzen.

„Berufsbetreuer können nicht bis 2019 oder noch länger auf eine Erhöhung der Stundensätze warten“, erklärte dazu Walter Klitschka, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer e.V. in Berlin. Er forderte in einem Brief Bundesjustizminister Heiko Maas auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf für eine Erhöhung der Stundensätze vorzulegen. „Um die Notwendigkeit einer Stundensatzerhöhung zu erkennen, braucht es keine rechtstatsächliche Untersuchung. Das sehr zu begrüßende Vorhaben des Bundesjustizminister, Betreuungsqualität und Zeitaufwand der Berufsbetreuer zu untersuchen, darf kein Alibi für gesetzgeberische Untätigkeit im Vergütungsrecht sein“, so Klitschka, der die Unterstützung des BVfB für das Forschungsvorhaben des BMJV zusicherte. Er forderte Justizminister Maas auf, unverzüglich nach Vorlage der Ergebnisse im Frühjahr 2017 einen Referentenentwurf für eine umfassende Regelung der Berufsbetreuerqualifikation und der Stundenansätze vorzulegen.