Frau Eff… schreibt dem Jugendamt

Frau Eff, Berufsbetreuerin… schreibt dem Jugendamt

Liebes Jugendamt,
ich schreibe Ihnen heute, weil ich immer alles besser weiß und weil ich wirklich keine Lust habe, in ein paar Monaten zwischen lauter Leuten zu sitzen, die Stress machen und sich gegenseitig Anwälte auf den Hals hetzen. Wie Sie wissen, geht es um die 25 Jahre alte, geistig und seelisch behinderte Frau S., die ich betreue. Ich hatte Ihnen vor einiger Zeit mitgeteilt, dass Frau S. im dritten Monat schwanger ist und meiner Ansicht nach keinesfalls in der Lage sein wird, ein Kind alleine großzuziehen. Wie ich finde, habe ich diese Einschätzung nachvollziehbar begründet und belegt, mit einer fünfseitigen Schilderung der aktuellen Lebenssituation, etlichen Gutachten und dem Hinweis darauf, dass Sie, also das Jugendamt, vor vier Jahren das erste Kind von Frau S. wegen Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen haben. Dies nicht etwa aus der unbetreuten eigenen Wohnung von Frau S., sondern aus einem Mutter-Kind-Heim für Menschen mit Behinderung.

Auch dort war Frau S. mit der Sorge für ihr Kind überfordert. Ihr kleiner Sohn trägt heute noch schwer an der fehlenden Bindung, die ihm in den ersten Jahren den Halt in dieser Welt versagt hat. Auch dies ist eindrucksvoll belegt in den Entwicklungsberichten der Pflegefamilie, die Ihnen alle vorliegen.

Nach der eingangs erwähnten schriftlichen Information über die Schwangerschaft und meiner Bitte um Hilfe, ist es mir bisher nur einmal gelungen, die zuständige Mitarbeiterin ans Telefon zu bekommen. Wahrscheinlich ist Ihnen bekannt, dass man bei Ihnen nur dann mit jemand sprechen kann, wenn man sozusagen im Lotto gewinnt und in Ihrer „Sprechzeit“ morgens zwischen 7:30 und 8:00 Uhr tatsächlich mal keinen Anrufbeantworter erwischt. Ihre Kollegin sagte mir in einem für mich doch überraschend pampigen Ton, ich solle mir mal keine Sorgen machen, sie habe alles im Griff. Es sei ein sehr gutes Zeichen, dass Frau S. ihre Bereitschaft erklärt habe, wieder in eine Mutter-Kind-Einrichtung zu gehen. Man werde sie ungefähr in der vierten oder fünften Schwangerschaftsmonat in ihrer häuslichen Umgebung besuchen und dann nach einer geeigneten Einrichtung Ausschau halten. Nein, die alte Akte habe man noch nicht gelesen, das sei nicht nötig. Mein Bericht sei ja sehr engagiert, aber auch übertrieben voreilig, da man sich lieber ein eigenes Bild mache.

Nun, liebes Jugendamt, ich finde es ja löblich, wenn auch Ihre sehr jungen Mitarbeiterinnen, die vor sechs Monaten noch an ihrer Diplomarbeit getippt haben, über das nötige Selbstbewusstsein verfügen, einer doppelt so alten Berufsbetreuerin zu sagen, dass sie sich zu viele Gedanken macht. Ich kann es nicht ändern, das ist quasi mein Hobby. Auch im Fall Frau S. verbringe ich meinen Arbeitstag damit, mir Worst-case-Szenarien auszudenken und den Teufel an die Wand zu malen: Die junge Frau ist momentan dabei, sich ein neues Leben zu basteln, mit süßem Baby, Mann und Familienglück. Mutter-Kind-Heim kommt darin nicht vor, auch wenn sie Ihnen etwas anderes sagt. So, wie sie zielstrebig die Schwangerschaft herbeigeführt hat, meint sie auch jetzt alle Zügel in der Hand zu haben. Wenn Sie dann zwei Monate vor der Geburt plötzlich Bedenken bekommen, weil sie endlich mal in die Akte geschaut haben, werden Sie bei Frau S. auf massiven Widerstand stoßen. Diesen Widerstand werden Sie mit dem Familiengericht, mit teuren Gutachten und in massiver Zeitnot überwinden müssen. Frau S. wird Sie hassen, und sie wird Wege und Anwälte finden, um Ihnen und sich das Leben schwer zu machen.

Daher hatte ich nicht nur vorgeschlagen, sondern fast darum gebettelt, so früh wie möglich mit Frau S. einen gemeinsamen Fahrplan zu besprechen, eine engmaschige Begleitung zu installieren und verschiedene Möglichkeiten mit mir zu erörtern. Dafür brauchen Sie Zeit. Frau S. ist geistig behindert, sie ist langsam, sie hängt hartnäckig an ihren Träumen, und sie ist ein wunderbarer Mensch. Das Leben hat sie ganz schön hin und her geschubst, sie hat viele Narben und blaue Flecken auf der Seele, und einen ganzen Sack voller schlechter Erinnerungen auf dem Buckel. Tun Sie ihr das nicht an, erst zum Ende ihrer Schwangerschaft in ihr Leben einzugreifen. Was Sie vielleicht nicht wissen: Die Mutter-Kind-Heime, die Menschen mit geistiger Behinderung aufnehmen, sind im 200-Kilometer-Radius für dieses Jahr alle belegt.

Glauben Sie mir und Albert Einstein: „Alles sollte so einfach wie möglich gemacht werden. Aber nicht einfacher“.

Mit herzlichen Grüßen

Frau Eff