Handlungsbedarf für Berufsbetreuer

Mit der Umstellung auf das SEPA Zahlungssystem für Betreute und Betreuer jetzt beginnen

Ab dem 1. Februar 2014 sind alle Überweisungen und Lastschriften – auch innerhalb Deutschlands – dann nach dem europaweit einheitlichen SEPA Verfahren vorzunehmen.

Wesentliches Merkmal der SEPA-Produkte ist die Verwendung der Internationalen Bankkontonummer (IBAN) und der Internationalen Bankleitzahl (BIC). Für Sie bedeutet das in den Electronic Banking-Produkten, im Online-Banking oder bei einer Einzelüberweisung per Vordruck Folgendes für die SEPA-Umstellung:

Ab Februar 2014 genügt bei einer nationalen SEPA-Überweisung die Angabe der IBAN. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen geben Sie bis zum 31. Januar 2016 zusätzlich zur IBAN immer auch den BIC an.

Ab Februar 2016 brauchen Sie für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften, ob im Inland oder grenzüberschreitend, nur die IBAN anzugeben. Kontonummer und Bankleitzahl können dann nicht mehr verwendet werden.

Der europäische Gesetzgeber hat mit der sogenannten „SEPA-Migrationsverordnung“ Anfang 2012 unter anderem festgelegt, dass die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 abgeschaltet werden müssen.

Für Unternehmen wird die SEPA-Umstellung je nach Nutzungsumfang arbeitsintensiv sein: Durch die gesetzlich vorgeschriebene Abschaltung der deutschen Lastschrift- und Überweisungsverfahren stehen Sie vor der Herausforderung, die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren rechtzeitig vor diesem Stichtag zu meistern. Bis dahin müssen Sie Ihre Zahlungsverkehrsanwendungen und Buchhaltungssysteme für die Abwicklung von SEPA-Zahlungen fit gemacht haben.

Gehen Sie aufgrund dieser weitreichenden Auswirkungen die Umstellung bereits heute strukturiert an. Identifizieren Sie dazu frühzeitig die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen für die SEPA-Umstellung und setzen Sie diese aktiv um.
Teilschritte der SEPA-Umstellung:

  1. Anpassung Ihres Finanzbuchhaltungssystems und Ihrer Zahlungsverkehrsanwendungen auf die neuen SEPA-Zahlverfahren
  2. Ergänzung der Angaben auf Ihren Geschäftspapieren um Ihre IBAN und den BIC Ihrer Sparkasse
  3. Erfassung von IBAN und BIC Ihrer Kunden und Geschäftspartner in Ihrer Buchhaltung
  4. Nutzung von SEPA-Lastschriftmandaten statt der bisherigen Einzugsermächtigung

Auf Berufsbeteuer bezogen heißt das:

  • Prüfung aller Zahlungsvorgänge Ihrer Betreuten und Anpassung aller Einzugsermächtigungen und Daueraufträge.
  • Prüfung und Anpassung ihrer eigenen Zahlungsvorgänge als Unternehmer zur Angabe der IBAN und BIC anstatt BLZ und Kontonummer.
  • Ihr individueller Zeit- und Maßnahmenplan für die SEPA-Umstellung sollte so ausgerichtet sein, dass Sie alle Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Zahlverfahren rechtzeitig vor dem 1. Februar 2014 umgestellt haben.

Sie werden bei gründlicher Analyse des notwendigen Arbeitsumfanges schnell feststellen, dass die Monate bis zum 01.02.2014 nicht wirklich viel Zeit zur Erledigung aller Maßnahmen darstellen. Sie können sich zudem viel Arbeit sparen können, wenn Sie bereits jetzt z.B.in den Vorgängen der Betreuten und z.B. in Ihren Vergütungsanträgen die Umstellung vornehmen. So können Änderungen bereits laufend ohne großen Aufwand einfließen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass sie umständlich Angaben nachreichen müssen und es zu Zahlungsverzögerungen kommt.
Beachten Sie, dass es bei der Umstellung auch auf die Zu- und Zusammenarbeit mit Dritten ankommt. Selbst in einem Kraftakt kurz vor der Umstellung können Sie die Umstellung dann nicht abschließen. Diverse Zahlungsverzüge und erheblicher Zusatzaufwand wären die Folge.