Frau Eff… und die große Enttäuschung

Frau Eff, Berufsbetreuerin… und die große Enttäuschung

Die ganze Geschichte erzähle ich Ihnen gleich. Vorab ein kleines Bild, wie ich mich derzeit fühle. Kennen Sie den Film „The Hurt Locker“ von Kathryn Bigelow? Er handelt von einem Team US-Soldaten, die 2004 im Irak Bomben entschärfen. In einer Szene entdecken Soldaten ein Zündkabel, das in den staubigen Boden führt. Als sie vorsichtig daran ziehen, kommt eine dicke Bombe zum Vorschein. Routiniert macht sich einer der Fachmänner ans Werk und legt das gefährliche Teil frei. Um es entschärfen zu können, muss er es etwas anheben. Als er das tut, zeichnen sich unter dem Sand und Staub plötzlich ein Dutzend weiterer Zündschnüre ab, die sternförmig von der ersten Bombe aus zu weiteren Sprengkörpern führen. Genau so sieht meine Arbeit zurzeit auch aus. Und ich bin auch schon explodiert. Das kam so:

Der leicht geistig behinderte Herr P. musste wieder ins Gefängnis, weil er andauernd ohne Führerschein Motorroller gefahren ist, Metall geklaut und zahlreiche Ladendiebstähle begangen hat. Ein Gutachter hat seine Deliktfähigkeit geprüft und ihm bescheinigt, dass er für seine Straftaten verantwortlich gemacht werden kann. Die JVA war nicht glücklich über den schmächtigen, ziemlich wehrlosen Häftling mit dem Sprachfehler. Er war das perfekte Opfer und ist dementsprechend von den Mitgefangenen behandelt worden. Ich habe von außen getan, was ich konnte, um ihn zu schützen und den Kontakt zu halten.

Sehr, sehr dringend wollte Herr P. nach Verbüßung von zwei Drittel seiner Strafe entlassen werden und hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Es hat mich sicher fünfzig Stunden Arbeit gekostet, im Vorfeld mit den Justizbeteiligten zu klären, unter welchen Bedingungen dies möglich sein könnte. Alle waren sich einig, dass nur eine stationäre sozialtherapeutische Einrichtung in Frage kommt, um ihm eine Chance auf Resozialisierung zu geben. Ich mache jetzt mal Schnellvorlauf: „Normale“ Einrichtungen der Gefangenenhilfe kamen nicht in Frage, weil Herr P. behindert ist. Das habe ich erfahren, als ich schon sechs Einrichtungen abgeklappert hatte. Die Eingliederungshilfe tat sich wiederum schwer mit jemandem, der Jahre im Knast verbracht hat. Mit viel, viel Mühe und Bitten und Betteln ist es mir gelungen, eine stationäre Wohngemeinschaft zu finden, die Herrn P. aufnehmen wollte und wie geschaffen war, für ihn. Besichtigung des Hauses mit Gefangenentransport, Hilfeplan im Knast schreiben, Pflichtverteidiger besorgen, Anhörung vor Gericht, die skeptische Richterin überzeugen, die Kostenzusage der Eingliederungshilfe termingerecht erstreiten, weitere Anträge stellen, im Vorfeld bei der Agentur für Arbeit die Bewilligung für einen Werkstattplatz erkämpfen (ohne den Klienten, der war ja noch in der JVA), Krankenversicherung klären, Konto eröffnen, den Tag der Entlassung im Blick haben – und dann erfahren, dass Herr P. zwölf Tage früher frei kommt, wegen eines internen Rechenfehlers der JVA. Aber auch das konnte aufgefangen werden, durch viel Engagement und guten Willen aller Beteiligten.

Der große Tag kam und der strahlende Herr P. war wieder in Freiheit. Seine Bewährungshelferin erläuterte ihm, dass es Teil seiner Bewährungsauflagen ist, in der Wohngemeinschaft zu wohnen, sich an die Hausregeln zu halten, regelmäßig zur Arbeit zu gehen und natürlich keine Straftaten zu begehen. Herr P. verspricht, sich an alles zu halten und machte einen glücklichen Eindruck.

Keine drei Wochen später sieht die Situation so aus: Der Heimvertrag wird gekündigt, weil Herr P. sich in keiner Weise an die Hausregeln hält, wieder auf Diebstour geht und macht, was er will. Er ist jetzt obdachlos und lebt übergangsweise bei seinem Bruder. Die Krankenversicherung ist ungeklärt. Das Jobcenter schickt Herrn P. weg, weil er in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung gemeldet ist. Das Grundsicherungsamt schickt Herrn P. weg, weil die Erwerbsminderung noch nicht festgestellt wurde. Auf seiner Arbeitsstelle erscheint Herr P. nur sporadisch. Die Polizei hat Herrn P. bereits zweimal auf frischer Tat beim Diebstahl von Kupferkabeln erwischt. Herr P. mault mich an, weil ich ihm nicht sein ganzes Entlassungsgeld aus der JVA auszahle. Der Widerruf der Bewährung ist beantragt, aber es passiert seit sieben Wochen nichts. Als ich der zuständigen Richterin eine böse E-Mail schreibe, ist sie sauer und verbittet sich meine Einmischung in ihre Arbeit.

Herr P. hat inzwischen ohne meine Zustimmung oder die eines Amtes eine Wohnung angemietet und verlangt lautstark nach Geld für eine Erstausstattung und Geld zum Leben (und für Zigaretten). Er bekommt dies alles auch, ohne dass ich es verhindern kann. Wenn er dann wieder in den Knast muss, wird es meine Aufgabe sein, die Wohnung aufzulösen und dem Vermieter zu erklären, warum er keine Miete mehr bekommt.

Ich bin so maßlos enttäuscht und wütend, wie selten zuvor über einen Klienten. Ich bemühe mich sehr, Herrn P.s Verhalten nicht persönlich zu nehmen, aber es gelingt mir nicht. Deshalb habe ich heute bei Gericht meine Entpflichtung als Betreuerin beantragt.