Frau Eff… und die Rückzahlung

Frau Eff, Berufsbetreuerin… und die Rückzahlung

Ein Schreiben von der Familienkasse: Die Betreute Jasmin W. soll 1.288,00 EUR Kindergeld zurückzahlen, weil sie diese Summe zu Unrecht bezogen habe. Anrufen kann man die Sachbearbeiter der Familienkasse ja nicht, es gibt nur ein Callcenter. Deshalb schreibe ich einen Brief, der zusammengefasst den Inhalt „Wie, zu Unrecht?“ hat. Drei Monate lang antwortet niemand, dann kommt die Begründung: Frau W. sei in der fraglichen Zeit nicht ausbildungssuchend gewesen.

Hm, denke ich. Wieso denn nicht ausbildungssuchend? Ich habe selbst mit ihr zusammen Beratungstermine bei der Berufsberaterin für Ausbildungssuchende wahrgenommen. Also Anfrage an die Agentur für Arbeit, mit der Bitte, den Status „ausbildungsplatzsuchend“ für die genannte Zeit zu bestätigen. Keine Antwort. Da ich sowieso einen Termin auf der zuständigen Etage habe, klopfe ich mal an das Büro der Dame, mit der Frau W. und ich seinerzeit über die Suche einer Ausbildungsstelle gesprochen haben. Name steht noch an der Tür, es sitzt aber ein Herr am Schreibtisch. Der klärt mich knurrend darüber auf, dass seine Kollegin nicht mehr hier arbeitet und man bitte einen Termin machen und nicht so bei ihm hereinplatzen soll. Es gelingt mir trotzdem, ihm meine Geschichte aufzunötigen und ich bitte ihn, mal im Comupter nachzuschauen. Sicher nur eine Formsache, die Kundin sei ja zweifelsfrei ausbildungsplatzsuchend gewesen. Widerwillig und schweigend tippt der Herr auf seiner Tastatur herum und sagt dann: „Ich hab hier nichts“. Er schaut mich an, like butter wouldn’t melt in his mouth, wie der Engländer so schön sagt.

Es stellt sich dann heraus, dass man im Sinne der Agentur für Arbeit offiziell nicht als ausbildungssuchend gilt, wenn man eine berufsvorbereitenden Maßnahme abgebrochen hat und sich selbstständig eine Ausbildungsstelle suchen will. Ob man dabei Bewerbungen schreibt, Absagen erhält und dies auch regelmäßig mit seiner Fallmanagerin bespricht, ist unerheblich.

Reichlich genervt teile ich das alles der Familienkasse mit und lege Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung ein. Beim Jobcenter warne ich die Sachbearbeiterin schon mal telefonisch vor, da man dort ja seinerzeit das Kindergeld als Einkommen angerechnet hat. Naiv wie ich bin, mache ich den Vorschlag, die Rückzahlung an die Familienkasse direkt über das Jobcenter zu veranlassen. Wie ich denn auf so eine verrückte Idee kommen könne, bekomme ich als Antwort.
„Und gut, dass ich Sie am Telefon habe“, sagt die Jobcenter-Mitarbeiterin „Wir werden zum 01.9. die Zahlungen an Frau W. sowieso einstellen“. Ich kann es nicht fassen und frage nach der Begründung.
„Wir haben berechtigte Gründe anzunehmen, dass Frau W. nicht mehr unter der angegeben Adresse wohnt“, ist die patzige Antwort.
„Moment mal, ich war vorgestern noch bei Frau W. Die wohnt ganz sicher noch da, großes Ehrenwort. Wie kommen Sie denn darauf, dass die umgezogen ist?“
„Unser Außendienst war dort und hat weder auf der Klingel noch am Briefkasten Frau W.s Namen gefunden.“
„Das kann sein. Man kann Klingel und Briefkasten nämlich nur beschriften, wenn man die Plastikverkleidung der Haustüre aufschraubt. Dafür braucht man aber einen Spezialschlüssel, den nur der Vermieter hat, der in Frankfurt wohnt. Wenn Frau W. Klingel und Briefkasten mit Namensaufklebern von außen beschriftet, knibbelt die ordnungsliebende Frau K. aus dem Parterre das sofort wieder ab, weil das ihrer Ansicht nach asozial aussieht“ erläutere ich die komplizierte Sachlage.
„Können Sie denn beweisen, dass Frau W. noch dort wohnt?“, fragt die Sachbearbeiterin ungerührt.
„Ja, wie denn? Indem ich die Klingel nochmal beschrifte und ein Foto davon mache?“
„Machen Sie sich nicht über mich lustig. Ich werde nochmal den Außendienst rausschicken.“

Wenige Wochen später erreicht mich ein Schreiben des Jobcenters: Bei einem Ortstermin des Außendienstes in der Wohnung von Frau W. habe man festgestellt, dass ein Säugling und eine weitere Person bei Frau W. leben. Man sei daher nicht gewillt, zukünftig die komplette Miete zu zahlen.

Frau W.s Wohnung ist 21 Quadratmeter klein. Am fraglichen Tag waren ihre Schwester und deren Baby zu Besuch. Der Anschein der häuslichen Wohngemeinschaft wurde laut Außendienst des Jobcenters dadurch suggeriert, dass eine Wickelkommode vorhanden war. Die Wickelkommode war eine mit einem Handtuch ausgekleidete Bananenkiste, die sich der Außendienst nicht genauer angeschaut hatte. Das erläutere ich dem Jobcenter schriftlich, mit Foto der angeblichen Wickelkommode.

Die Sache mit der Rückzahlung ist weiterhin ungelöst. Es gibt Tage, da liebe ich meinen Beruf.