Telefonpreise für Maßregelvollzugspatienten nicht höher als Kosten der Deutschen Telekom AG

Verwaltungsgericht Dresden: 15 Cent pro Minute sind überhöht

Der Freistaat Sachsen muss Telefonkosten für Patienten des Maßregelvollzugs im Sächsischen Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie in Arnsdorf (Landkreis Bautzen) senken, wie das Verwaltungsgericht Dresden entschied (Urteil vom 18. Oktober 2011, 2 K 1431/08).

Ein Patient des Maßregelvollzugs im Landeskrankenhauses Arnsdorf (Landkreis Bautzen)  machte geltend, dass das an den “InfoHighWay” des Freistaats Sachsen angeschlossene Krankenhaus selbst lediglich 1,98 Cent pro Minute an seinen Telekommunikationsanbieter zahle. Das VG Dresden hat den Freistaat Sachsen als Träger des Krankenhauses verpflichtet, gegenüber dem Kläger keine höheren Preise für Telefongespräche abzurechnen, als sie den Kosten der Deutschen Telekom AG entsprechen.

Dies sind zwischen 1,6 und 5,03 Cent je Einheit zuzüglich Grundgebühren. Nach den gesetzlichen Vorgaben solle das Leben im Maßregelvollzug den allgemeinen Lebensbedingungen angeglichen werden, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zwecks der Unterbringung möglich ist. Dazu gehöre auch, dass Telefongespräche – ebenso wie sonstige Angebote – marktgerechten Preisen entsprechen müssten.

Das Verwaltungsgericht wird die Rechtfertigung des zuständigen Sächsischen Staatsministeriums des Innern zurück, die Klinik sei wegen des häufigen Patientenwechsels, der Notwendigkeit, einzelne Rufnummern zu sperren sowie wegen des Unterhalts- und Reparaturaufwands ihrer Telefonanlage darauf angewiesen, mindestens 15 Cent zu erheben.