Frau Eff, Berufsbetreuerin… und die Urlaubsvertretungen
Es ist mal wieder Ferienzeit und auch die rechtlichen Betreuer machen Urlaub. Realitätsfern wie Gesetze oft sind, sieht das Betreuungsrecht in seinen zahlreichen Paragraphen gar nicht vor, dass ein Betreuer mal nicht erreichbar ist, weil er sich fern ab vom Schreibtisch erholen muss oder weil er krank ist. Es sei denn, es wurde bei der Bestellung des Betreuers direkt ein Vertretungs- oder Verhinderungsbetreuer mit in die Urkunde aufgenommen. Dies geschieht allerdings bei uns in der Region so gut wie gar nicht, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass die Verwirrung komplett ist, wenn auch dieser Vertretungsbetreuer dann nicht erreichbar ist. Oder wenn niemand vom Vertretungsbetreuer weiß. Oden wenn sich der Hauptbetreuer mit dem Vertretungsbetreuer zerstritten hat, und dann alle Urkunden geändert und wiederum andere Vertreter verpflichtet werden müssen.
Bei uns in den angrenzenden Gerichtsbezirken ist es so, dass man für die Urlaubszeit einen Kollegen bittet, die Vertretung zu übernehmen. Und zwar nur für Notfälle, alles andere muss warten. Dieser Kollege bekommt dann kurz vor der Abreise eine Klientenliste mit allen wichtigen Informationen. Zusätzlich werden die wichtigsten Ansprechpartner in Heimen und Behörden, und natürlich die Klienten selbst mit den Kontaktdaten des Vertreters versorgt und der Anrufbeantworter entsprechend besprochen. Auch die Betreuungsgerichte und die Betreuungsstellen wissen Bescheid. Sollte es dann während der Abwesenheit des Betreuers zu Fragen kommen, kann der Vertreter erfahrungsgemäß durch Gespräche und Vermittlung 98 Prozent der Probleme regeln, ohne offiziell als Vertretungsbetreuer bestellt worden zu sein. Seine Vermittlung, Erklärungen und die Zurückweisung von unrealistischen Wünschen regeln vieles. Nur in wenigen Ausnahmefällen (Unterbringungen in akuten Krisen, Einwilligung bei heiklen Operationen o.ä.) muss sich der Betreuer, der die Vertretung übernommen hat, bei Gericht darum bemühen, offiziell bestellt zu werden, um handeln zu können. In meinem Büro und bei vielen Kollegen klappt diese Regelung ganz gut. Ich habe einen Kollegen, mit dem ich mich gegenseitig vertrete. Wir stimmen unsere Urlaubstermine ab und im Laufe der Zeit sind mir seine Klienten auch schon ganz vertraut. So weit, so gut.
Leider kommt es inzwischen zunehmend zu Problemen, weil Behörden, Ärzte und einige Rechtspfleger meinen, dass unser schönes System nicht ausreicht. Da wird vom Vertretungsbetreuer u.a. verlangt, dass dieser sich auch um die Post kümmert, alle Briefe öffnet und teilweise beantwortet. Das geht inzwischen so weit, dass Berufsbetreuer dafür haftbar gemacht werden, wenn beim Jobcenter eine Frist verstreicht, weil sie im Urlaub sind. Für solche Vertretungsaufgaben findet man dann aber keinen mehr. Niemand will und kann das komplette Büro des Kollegen im Vollbetrieb übernehmen, wenn man die Klienten und deren Lebenszusammenhänge gar nicht kennt. Eine solche umfängliche Vertretung kann man vielleicht in großen Bürogemeinschaften organisieren, in denen es auch Hilfskräfte gibt (die am besten nie in Urlaub sind). Meiner Erfahrung nach arbeitet allerdings der Großteil meiner Kollegen alleine und oft auch in einem Arbeitszimmer im privaten Haushalt. Und nicht alle Betreuungsbüros sind in der Stadt. Soll also der Urlaubsvertreter sich in meine Betreuungsfälle einarbeiten, mehrmals pro Woche 20 Kilometer fahren, sich Zugang zu meiner Privatwohnung verschaffen, dort die Post öffnen und rechtsverbindlich beantworten? Ohne bestellt zu sein und für diese Tätigkeit bezahlt zu werden?
Das ganze Thema der Abwesenheit / Erreichbarkeit von Berufsbetreuern ist heikel und unerfreulich. Es gibt keine klaren Vorschriften und die Erwartungen an die Betreuer sind hoch. Da unsere Arbeit im psychosozialen Bereich belastend ist und das Risiko von Selbstausbeutung und Burnout hoch, sind eine klare Trennung von Arbeit und Feierabend sowie deutliche Erholungsphasen umso wichtiger.