Registrierung für Fondsleistungen Ost auch bei Wohnsitz West bis 30. September
Nur wer als ehemaliges „Heimkind Ost“ bis zum Stichtag 30. September 2014 in der zuständigen regionalen Anlauf- und Beratungsstelle registriert wird, hat Anspruch auf Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR von 1949 bis 1990“. Darauf weist die Berliner Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert (SPD) hin.
Anspruchsberechtigt sind von ehemalige Insassen von Heimen der DDR, insbesondere Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe, die durch Rechtsverstöße an bleibenden Folgeschäden leiden. Aus dem vom Bund und den Ost-Ländern mit 200 Mio. € ausgestatteten Fonds „Heimerziehung Ost“ sollen die etwa 20.000 ostdeutschen Betroffenen Rentenersatzleistungen, Kuren, Therapien oder Zahnersatz finanziert bekommen.
Sofern sich der Wohnsitz nicht in einem der ostdeutschen Ländern oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, ist die Anlauf- und Beratungsstelle des Landes zuständig, in dessen Territorium die erste Heimeinweisung durch das damals zuständige Jugendamt erfolgte.
Für die Heimkinder West (bis 1975) gibt es ebenfalls einen Fond mit einem Registrierungs-Stichtag 31.12.2014.