Frau Eff… wird von A nach B nach C geschickt

Frau Eff, Berufsbetreuerin… wird von A nach B nach C geschickt

Bei der Klientin Frau B. gibt es begründete Hoffnung auf eine Wende zum Guten. Die lernbehinderte Dame hatte, geprägt durch das bräsige Tempo ihrer Großfamilie, mit ihren 23 Jahren bisher so gut wie gar nichts in Richtung Arbeit oder Berufsausbildung auf die Reihe bekommen. Ihre Tage waren damit gefüllt, dass sie Geschwistern und deren Schäferhunden Asyl in ihrer mit Katzen und Kaninchen bevölkerten 20 Quadratmeter-Wohnung gewährt und von morgens bis abends bei geschlossenen Gardinen ferngesehen hat. In den kurzen Fernsehpausen hatte sie es geschafft, immer wieder Schulden bei Videotheken, Tierärzten und zwielichtigen Kreditgebern zu machen. Die Vorbildfunktion des neuen Freundes brachte dann den Wendepunkt in Form einer Ausbildung als Köchin. Interessanterweise ist es derzeit genau ihre sehr verlangsamte Grundhaltung, die Frau B. den Job erhält. Die Küchenchefin ist begeistert, dass Frau B. stoisch allen Stress an sich abperlen lässt und mit gleichmütiger Gelassenheit alle Arbeiten Schritt für Schritt erledigt.

Sozialhilfetechnisch ist die Sache für mich allerdings ein Alptraum. Das Jobcenter, das bisher für Frau B. gezahlt hat, schickt mich zur Agentur für Arbeit, um dort Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen. Dafür brauche ich den Ausbildungsvertrag, der auch fünf Wochen nach Ausbildungsbeginn noch nicht vorliegt, weil irgendetwas bei der IHK hakt. Als endliche alle Unterlagen vorliegen, braucht man bei der Agentur zwei Monate für die Berechnung. Die ergibt, dass kein Anspruch auf BAB besteht, weil das Ausbildungsgehalt um exakt drei Euro zu hoch ist. Man verweist mich zurück an das Jobcenter, da wäre vielleicht noch ein Zuschuss zu holen. Dort prüft und rechnet und denkt man wieder wochenlang, um mir dann eine Ablehnung zu schicken, nicht ohne die Idee „Wohngeld“ in den Raum zu werfen. Okay, ich fülle ja für mein Leben gerne Formulare aus und kopiere Belege, also wird auch diese Hürde in Angriff genommen. Für die Anträge benötige ich jeweils nicht nur alle Informationen und Belege über meine Klientin Frau B., sondern das ganze auch von ihrem Lebensgefährten Herrn K. Der ist aber mindestens so schusselig wie Frau B., hat aber keine Betreuerin. Also brauche ich Wochen, um ihm eine Gehaltsabrechnung zu entreißen und ihm zu erklären, warum sein Arbeitsgeber die Verdienstbescheinigung ausfüllen muss.

Mit viel Mühe gelingt es mir, den Antrag auf Wohngeld vollständig abzugeben und mich sechs Wochen in Geduld zu üben. Die Betreute lebt indessen von ihrem Ausbildungsgehalt und dem, was der Freund so zur gemeinsamen Kasse beisteuert (dazu später mehr). Als es mir mit der Warterei zu bunt wird, gehe ich persönlich zur Wohngeldstelle und verlange eine Entscheidung. Aber statt einer Bewilligung und einer dicken Nachzahlung bekomme ich eine Ablehnung. Die sagenhafte Begründung: Wenn der Lebensgefährte BAB bekommt, dann hat Frau B. keinen Anspruch auf Wohngeld. Potzblitz, man lernt doch jeden Tag etwas dazu!

Von Frau B. erfahre ich dann, dass ihr Liebster zwar einen Anspruch auf BAB hat, aber trotzdem kein Geld bekommt, weil sein Vater sich weigert, seine Vermögensverhältnisse offen zu legen. Die Sache ist inzwischen bei einem Anwalt, der aber auch nicht so richtig weiterkommt, weil Herr K. ihm die für eine Klage notwendigen Unterlagen nicht aushändigt, und das immer wieder verschludert.

Jetzt kommt der Moment, wo Sie fragen, ob die Klientin denn kein Kindergeld bekommt. Nein, sie bekommt keins, obwohl ich direkt im September bei Ausbildungsbeginn einen Antrag gestellt habe und zweifelsfrei ein Anspruch besteht. Unsere Familienkasse hat eine neue Software bekommen, die die Bearbeitung der Anträge extrem verlangsamt. Alle zwei Monate bekomme ich Nachfragen, weil Unterlagen fehlten oder nun doch andere Formulare ausgefüllt werden mussten. Gestern, wir haben inzwischen Ende April, erhalte ich von der Familienkasse die Mitteilung, dass man den Vater von Frau B. aufgefordert habe, einen Kindergeldantrag zu stellen. Ohne Vater kein Kindergeld. Zum Vater hat Frau B. keinen Kontakt. Er ist unter der Adresse ihrer Schwester gemeldet, hat sich aber vor mehr als zwei Jahren nach Spanien abgesetzt. Die Mutter ist tot. All dies hatte ich der Familienkasse bereits im September mitgeteilt. Was jetzt aus dem Kindergeld wird, weiß ich nicht. Frau B. und ihr Freund leben seit einem halben Jahr ziemlich am finanziellen Limit. Würden die beide faul auf dem Sofa liegen und keine Ausbildung machen, hätten sie mehr Geld zur Verfügung. Und ich weniger Arbeit.