1%-Regel ist für jedes privat genutzte Kfz anzuwenden

Fahrtenbücher können steuerlich günstiger sein

Betriebliche Fahrzeuge werden vom Unternehmer meist auch privat genutzt. Diese private Nutzung muss versteuert werden. Sofern das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, kann der Unternehmer wählen, wie er den Privatanteil ermittelt: Er kann ein Fahrtenbuch führen und damit den prozentualen Anteil seiner privaten Fahrten errechnen oder er wendet die so genannte 1%-Regelung an. In diesem Fall ist der private Nutzungsanteil mit 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges (zum Zeitpunkt der Erstzulassung) pro Monat zu versteuern. Falls auch die Ehefrau des Unternehmers ein anderes der Betriebsfahrzeuge privat nutzt, muss der Privatanteil für zwei Fahrzeuge versteuert werden.

Beispiel:
Ein Unternehmer besitzt zwei Geschäftswagen. Das eine Fahrzeug wird von ihm, das andere von seiner Ehefrau auch privat genutzt. Der Bruttolistenpreis des einen Fahrzeugs betrug zum Zeitpunkt der Erstzulassung 30.000 EUR, der Preis für das andere Fahrzeug 20.000 EUR. Der Unternehmer und seine Ehefrau führen kein Fahrtenbuch. Damit müssen die Privatanteile mit der 1%-Regelung monatlich versteuert werden.
1% von 30.000 EUR = 300 EUR
1% von 20.000 EUR = 200 EUR
Insgesamt müssen pro Monat 500 EUR als Privatanteil versteuert werden.

Billigkeitsregelung ab 2010 aufgehoben
Wenn lediglich der Betriebsinhaber die verschiedenen betrieblichen Fahrzeuge auch für seine Privatfahrten nutzte, ließ die Finanzverwaltung bis 2009 zu, die 1%-Regelung nur für das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis anzuwenden. Dies ist ab 2010 nicht mehr gestattet. Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist die 1%-Regelung auf jedes vom Unternehmer auch privat genutzte Fahrzeug anzuwenden. Das kann im Einzelfall zu deutlichen Steuermehrbelastungen führen.

Hinweis:
Für Unternehmer, die mehrere betriebliche Fahrzeuge auch privat nutzen, kann es sinnvoll sein, künftig Fahrtenbücher zu führen. Denn mit Fahrtenbüchern lassen sich unnötige steuerliche Zusatzbelastungen vermeiden. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern.