Beihilfe-Abrechnungsservice kann in schwierigen Fällen auf Betreutenkosten beauftragt werden

Hinweis: Dieser Beitrag stammt vom 21.10.2013. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht – die dargestellte Rechtslage kann überholt sein.

AG München erklärt befristeten Vertrag mit Medirenta für zulässig

Wenn sich private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfestelle über die Erstattung von Behandlungskosten eines (früher)beamteten Betreuten streiten, ist die Fallbearbeitung für einen „normal“ qualifizierten Berufsbetreuer zu schwierig. Dann kann beim bemittelten Betreuten auf dessen Kosten ein Beihilfe-Abrechnungsservice beauftragt werden. In einer solchen Fallkonstellation hat nun das Amtsgericht München einer Beauftragung zugestimmt. Immer wieder kommt von Rechtspflegern, die mit ihren Beihilfeabrechnungen offenbar keine Probleme haben, die Behauptung, ein Berufsbetreuer müsse mit PKV und Beihilfestelle selbst abrechnen können, die Beauftragung einer fachkundigen externen Stelle sei pflichtwidrig.