Beitragsgrundlage in freiwilliger KV ist nur der ESt-Bescheid

Beiträge werden nur bei Vorlage des Steuerbescheids gemindert

Unternehmer sind oftmals freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Höhe der zu entrichtenden Krankenkassenbeiträge richtet sich nach dem Einkommen aus der Unternehmertätigkeit. Sofern das Jahreseinkommen unter 44.100 EUR (ab 2010: 45.000 EUR) liegt, verlangt die Krankenkasse einen Nachweis für das niedrigere Einkommen. Als Nachweis gilt nur noch ein aktueller Einkommensteuerbescheid, urteilte nun das Bundessozialgericht. Eine schon beim Finanzamt eingereichte Gewinnermittlung wird von den Krankenkassen nicht anerkannt.

Wenn der Einkommensteuerbescheid bei der Kasse vorliegt, werden die Beiträge ab dem folgenden Monat angepasst. Eine rückwirkende Herabsetzung der Beiträge ist nicht möglich – selbst dann nicht, wenn zwischenzeitlich andere Unterlagen (z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen) vorgelegt werden.

Tipp:

Ob ein Vorauszahlungsbescheid als Nachweis akzeptiert werden kann, haben die Sozialrichter nicht entschieden. Darum: Falls das Finanzamt aufgrund eines geringeren Gewinns die Einkommensteuervorauszahlungen gemindert hat, sollten Sie der Krankenkasse diesen geänderten Vorauszahlungsbescheid vorlegen.

Stand: Januar 2010