Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Politischer und rechtlicher Handlungsbedarf auch im Betreuungsrecht?

Nachdem bereits das Europäische (= EU) Recht mit seinen Antidiskriminierungsvorschriften, die in Deutschland u. a. durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt worden sind, das Behindertenrecht bis hin zum Betreuungsrecht vor neue rechtliche Herausforderungen gestellt hat, nötigt das für Deutschland seit 2009 rechtsverbindliche Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu, die gegenwärtig geltenden Vorschriften über die Rechtsfürsorge für Menschen mit Behinderungen, das Unterbringungsrecht sowie eine Reihe weiterer verwandter rechtlicher Regelungen zu überdenken.

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