Das für Deutschland seit 2009 rechtsverbindliche Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nötigt dazu, die gegenwärtig geltenden Vorschriften über die Rechtsfürsorge für Menschen mit Behinderungen, insbesondere die über den Einwilligungsvorbehalt, das Unterbringungsrecht sowie eine Reihe weiterer verwandter rechtlicher Regelungen zu überdenken.
Diese These vertritt Dr. Bernd Schulte, wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht in seinem Grundsatzartikel für die Zeitschrift für Betreuungs- und Sozialrecht (BtSRZ). Der Herausgeber der BtSRZ stellt Inhalt und Entstehungsgeschichte der UNO-Konvention, auch vor dem Hintergrund des sie prägenden Europäischen Behindertenrechts, dar. In seinen Ausführungen zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf setzt er sich vor allem mit der Frage auseinander, ob im BGB die Regeln zur Geschäftsfähigkeit behinderter Menschen verändert werden müssen und welche Konsequenzen dies hätte.
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