Direktor des Amtsgericht Straubing
Wird der Erforderlichkeitsgrundsatz in der rechtlichen Betreuung gesetzlich definiert oder durch die Kraft des Faktischen?
Ist der Wille der Betroffenen im Betreuungsverfahren handlungsweisend oder bestimmen die Defizite im sozialen Netz über Betreuungsbestellungen?
Lesen Sie hier den gesamten Artikel