Die Erforderlichkeit in der Betreuung und der Wille des Betroffenen

Direktor des Amtsgericht Straubing

Wird der Erforderlichkeitsgrundsatz in der rechtlichen Betreuung gesetzlich definiert oder durch die Kraft des Faktischen?

Ist der Wille der Betroffenen im Betreuungsverfahren handlungsweisend oder bestimmen die Defizite im sozialen Netz über Betreuungsbestellungen?

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