Die Zukunft ist papierlos

Elektronische Übermittlung der Steuererklärungen ist Pflicht

Alle Unternehmer, die Einkünfte aus gewerblicher, land- und forstwirtschaftlicher oder selbständiger Arbeit erzielen, sind erstmals für das Kalenderjahr 2011 verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Nur in besonderen Härtefällen darf die Steuererklärung wie bisher auf Papier eingereicht werden. Arbeitnehmer haben dagegen ein Wahlrecht: Entweder sie übermitteln ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg oder wie bisher auf dem Postweg an das Finanzamt. Wer nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, muss oftmals nicht einmal eine Einkommensteuererklärung abgeben. Arbeitnehmer, die zusätzlich Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit von mehr als 410 EUR erzielen, müssen eine Einkommensteuererklärung erstellen und diese elektronisch übermitteln.

Auch die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung sowie die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) sind elektronisch abzugeben. Mit dem authentifizierten Verfahren ist die  Übertragung vollkommen papierlos möglich. Wer dieses Verfahren nicht nutzt, muss zusätzlich die ausgedruckte und unterschriebene komprimierte Steuerklärung beim Finanzamt einreichen. Belege zur Einkommensteuererklärung sind dem Finanzamt nur auf ausdrückliche Anforderung zuzusenden, es sei denn, es handelt sich um gesetzlich zwingend einzureichende Belege, wie  Steuerbescheinigungen zur Anlage KAP (Kapitaleinkünfte) oder Spendenbescheinigungen.

Hinweis
Steuererklärungen für das Jahr 2011 sind grundsätzlich bis zum 31. Mai 2012 zu übermitteln. Die Abgabefrist verlängert sich auf den 31. Dezember 2012, wenn ein Steuerberater die Steuererklärung erstellt. Allerdings kann die Finanzverwaltung die Erklärung zu einem früheren Termin anfordern. Die ETL Steuerberater sind Ihnen bei allen Fragen zur elektronischen Steuererklärung gern behilflich und übernehmen für Sie auch die elektronische Übermittlung an das Finanzamt.